Normalerweise ist es verboten, Tote nach der Bestattung wieder auszugraben. Doch es gibt Ausnahmen. Teilweise wird die sogenannte Exhumierung genehmigt und ist dann legal. Wann das der Fall ist und wie eine Exhumation in Auftrag gegeben wird, erklärt dieser Beitrag.
Was ist eine Exhumation?
Eine gute Definition zum Begriff Exhumierung liefert die Website der digitalen Enzyklopädie Wikipedia. Dort steht geschrieben:
„Als Exhumierung (auch Exhumation oder Enterdigung) (Lat. exhumare, ausgraben) wird das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet.“
Eine Leiche kann nicht ohne Grund aus der Erde geholt werden. Liegt eine triftige Ursache für eine Exhumierung (Aushebung) vor, bedarf es zusätzlich eines schriftlichen Antrages. Die Genehmigung können verschiedene Instanzen erteilen. Es gibt Bestattungsarten wie die Seebestattung, bei denen Aushebungen nicht möglich sind. Der Körper ist dann nicht mehr auffindbar.
Welche Gründe für eine Exhumierung gibt es?
Es existieren verschiedene Auslöser, warum Verstorbene nach der Beerdigung wieder ausgegraben werden. Dazu zählen:
- Familiäre Beweggründe für die Exhumierung
- Rechtliche Auslöser, um das Grab nach der Bestattung zu öffnen und die Leiche zu exhumieren
- Natürliche Anlässe zur Aushebung von Sarg oder Urne
- Historische Hintergründe, warum der Leichnam auf dem Friedhof exhumiert werden muss
Je nachdem, welche Begründung für die Aushebungen angegeben wird, können unterschiedliche Instanzen die Ausgrabung des Leichnams beantragen. Von Gerichten über das Versorgungsamt, Versicherer oder nahe Angehörige sind alle berechtigt.
Familiäre Beweggründe für die Exhumierung
Ein familiärer Grund für eine Exhumierung liegt vor, wenn die Angehörigen den Verstorbenen beispielsweise an einem anderen Ort erneut beerdigen lassen wollen. Dann ist eine sogenannte Umbettung erforderlich. Das kann der Fall sein, wenn die nächsten Familienmitglieder etwa umziehen und der Weg zum Friedhof anschließend unzumutbar wäre. Auch wenn Verstorbene mit einem toten Angehörigen in einer gemeinsamen Grabstelle untergebracht werden sollen, kann eine Aushebung notwendig werden.
Bei Verstorbenen, die in Massengräbern liegen, können Familienmitglieder auf Wunsch ebenfalls einen Antrag auf Aushebung stellen, wenn der Tote in ein einzelnes Grab umgebettet werden soll.
Tatsächlich zählt die Umbettung zu den häufigsten Gründen der Aushebung.
In jedem Fall muss ein triftiger Grund für die Umbettung vorliegen. Die Umstände sind im Antrag zu erörtern. Anschließend prüfen die Friedhofsverwaltung und das Ordnungsamt die Bitte auf Exhumierung.
Rechtliche Gründe für eine Exhumation
Bei einem Strafverfahren kann im Prozess der Ermittlungen eine Exhumierung Leiche notwendig werden. Das ist etwa der Fall, wenn eine erneute Leichenschau zur Aufdeckung einer Straftat erforderlich ist. Meistens kommt es zu dem Gesuch auf Freilegung, wenn der Todesfall nicht geklärt ist und die Aushebung Licht in das Dunkel bringen soll.
Die genauen Regelungen dazu finden sich im § 87 Abs. der Strafprozessordnung. Ein Grab kann geöffnet und der Leichnam entnommen werden, wenn das dazu dient, Beweise zu sichern. Selbstverständlich muss auch dazu ein Gesuch gestellt werden.
Laut Abs. 4 können folgende Instanzen die Aushebung im Rahmen der Strafprozessordnung beantragen:
- Richter
- Staatsanwaltschaft
Zu beachten ist, dass vor der Aushebung eines Leichnams die Angehörigen informiert werden müssen. Das gilt allerdings nur, wenn die Familienmitglieder problemlos zu ermitteln sind und die Untersuchung durch die Benachrichtigung der Verwandten nicht gefährdet wird.
Sind die Untersuchungen abgeschlossen, erfolgt eine erneute Bestattung der sterblichen Überreste.
Natürliche Anlässe für eine Aushebung
Es kann sein, dass ein Antrag zur Umbettung einer Leiche aus natürlichen Gründen gestellt wird. Auslöser können etwa eine Erosion oder andere Änderungen der Bodenbeschaffenheit sein. Auch wenn die Friedhofsverwaltung oder die Stadt planen, die Grabstätten umzustrukturieren, kann eine Aushebung notwendig werden.
Historische Hintergründe für Exhumierungen
Ein weiterer Beweggrund für eine Aushebung mag in der Vergangenheit liegen. Manchmal wird es etwa notwendig, einen alten Leichnam durch eine DNA-Analyse identifizieren zu müssen. Dadurch können unter anderem verscharrte Soldaten aus dem 2. Weltkrieg oder verstorbene Flüchtlinge erkannt, zugeordnet und anschließend zur Bestattung an ihren Heimatort überführt werden.
Ein weiterer Zweck kann die Untersuchung von Geschehnissen in der Vergangenheit sein. Dafür müssen teilweise ebenfalls Aushebungen vorgenommen werden.
So werden in Spanien seit über 20 Jahren Aushebung von Opfern des franquistischen Regimes gemacht. Auch berühmte Persönlichkeiten wie Salvador Allende und Karl der Große wurden exhumiert, um die Todesursache bzw. Details über die Lebensweise und den Gesundheitszustand herauszufinden.
Was kostet eine Exhumierung?
Die Preise für Aushebungen stehen in der Regel in der Gebührensatzung des Friedhofs. Bei verschiedenen Bestattungsarten fallen unterschiedliche Kosten an. Es ist wesentlich aufwendiger, einen Sarg an die Erdoberfläche zu bringen als eine Urne.
Für die Aushebung eines Sarges fallen Kosten zwischen 1.000 und 3.000 EUR an. Bei einer Urne ist mit einem Preis bis 1.000 EUR zu rechnen.
Ist die Ursache der Aushebung eine Umbettung, fallen zusätzlich Kosten für die erneute Bestattung sowie die Überführung durch den Bestatter an. Die genauen Informationen liefern die Friedhofsverwaltung oder der Bestatter vor Ort.
Die Kosten, um das Grab ausheben zu lassen, trägt derjenige, der die Aushebung der Person beantragt hat.
Welche Arten der Exhumierung gibt es?
Es gibt zwei Varianten der Enterdigung:
- Geplante
- Ungeplante
Bei der geplanten Exhumierung wird das Grab nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst. Wenn die Angehörigen die Nutzungsrechte an der Grabstelle nicht verlängern, dann wird diese geöffnet, die sterblichen Überreste entnommen und die Stelle wieder für eine neue Verwendung bereit gemacht.
Die ungeplante Öffnung des Grabes kommt nur in Sonderfällen vor. Die Gründe wurden oben bereits genannt.
Wie lange dauert es, bis ein Mensch im Sarg verwest?
Nach der Bestattung im Erdgrab verwest zunächst das Gewebe des Toten. Innerhalb von ein bis zwei Jahren ist es in der Regel zersetzt. Wie schnell der Vorgang geht, hängt unter anderem von der Bodenbeschaffenheit und der Tiefe des Grabes ab. Nach rund vier Jahren sind Nägel, Sehnen und Haare verschwunden. Die letzten Überreste, die verwesen, sind die Knochen. Immer mehr Tote zersetzen sich allerdings nicht mehr richtig, weil die Böden zu undurchlässig sind. Ist nur sehr wenig Sauerstoff vorhanden, können die Verstorbenen im Sarg mumifizieren.
FAQ Exhumierung
Was passiert mit sterblichen Überresten nach Ablauf der Ruhezeit?
Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grab aufgelöst werden, sofern die Angehörigen das Nutzungsrecht nicht verlängern. In diesem Fall wird eine geplante Enterdigung durchgeführt, bei der die sterblichen Überreste entnommen und die Grabstelle für eine erneute Belegung vorbereitet wird. Die Bedingungen für diesen Vorgang variieren je nach Bundesland und sind in den jeweiligen Friedhofssatzungen festgelegt.
Wie tief werden Sarg und Urne bestattet?
Särge werden üblicherweise in etwa zwei Metern Tiefe beigesetzt, während Urnen in etwa einem Meter Tiefe bestattet werden. Diese Tiefe bietet nicht nur den nötigen Schutz, sondern unterstützt auch den natürlichen Verwesungsprozess, der unter diesen Bedingungen optimal abläuft.
Welche Herausforderungen gibt es bei der Begutachtung eines exhumierten Leichnams?
Die Begutachtung eines Leichnams, der aus rechtlichen Gründen ausgegraben wird, stellt die Rechtsmedizin vor verschiedene Herausforderungen. Je nach Bodenbeschaffenheit, Tiefe und der Zeit seit dem Tod kann der Verwesungsprozess unterschiedlich weit fortgeschritten sein. Diese Faktoren beeinflussen die Ergebnisse der Untersuchung und können es erschweren, Details zur Todesursache vollständig zu ermitteln.
Kann man einen Verstorbenen umbetten?
Ja, eine Umbettung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel, wenn Angehörige den Verstorbenen an einem anderen Ort bestatten möchten oder eine Verlegung durch die Friedhofsverwaltung angeordnet wird. Die genaue Regelung variiert von Bundesland zu Bundesland, und eine Umbettung muss in der Regel von den zuständigen Behörden genehmigt werden.
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