Bestatter wechseln: So engagieren Sie einen neuen Anbieter für die Beerdigung

Bestatter wechseln

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Manches Mal engagieren bei einem Todesfall bereits die Altenheime, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen einen Bestatter. Denn der Leichnam muss aus der Einrichtung überführt werden. Diese Aufgabe dürfen in Deutschland nur Bestatter übernehmen. Allerdings sind die Angehörigen nicht immer mit dem ausgesuchten Bestatter einverstanden. Möglicherweise hatte der Verstorbene sogar einen Vertrag mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen. Ist es möglich, einen Bestatter zu wechseln? Falls ja, wie ist dann die beste Vorgehensweise? Dieser Beitrag klärt Sie auf! 

Bestatter wechseln: Liegt überhaupt ein verbindlicher Vertrag vor? 

Jemand unterschreibt einen Vertrag zum Thema Beerdigung

 

Bevor Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie den Bestatter wechseln können oder nicht, stellt sich eine andere Frage. Haben Sie bisher überhaupt verbindlich ein Bestattungsunternehmen verbindlich? 

Denn ein reines Informationsgespräch begründet noch lange kein Vertragsverhältnis. Das Beratungsgespräch werden in der Regel kostenlos angeboten. Die Kunden gehen dabei keinerlei Verpflichtungen ein.  

Falls das Krankenhaus oder ein Pflegeheim nach dem Tod Ihres Angehörigen einen Bestatter gerufen hat, besitzt das keine bindende Wirkung. Meistens ist dieser nur für den Leichentransport verantwortlich.  

Für die Beisetzung können Sie jederzeit den Bestatter wechseln. Natürlich müssen die Leistungen, die bereits in Anspruch genommen wurden, bezahlt werden.  

Für die Trauerfeier kann normalerweise nur eine einzige Person den Bestatter engagieren, das ist der Erbe. Denn er ist für zur Organisation der Beerdigung verpflichtet und bezahlt auch die Beisetzung aus dem Nachlass. Damit ist er Vertragspartner und rechtlich in der Pflicht. Nur, wenn der Erbe einen Bestatter ausdrücklich engagiert, darf dieser handeln. Falls keine mündliche oder schriftliche Absprache geschlossen wurde, der Bestatter aber dennoch mit seiner Arbeit beginnt, müssen Sie den Service nicht nur nicht bezahlen. Es kann sogar sein, dass der Bestatter einen Schadensersatz zahlen muss.  

Es kann auch sein, dass ein Bestattervertrag unwirksam wird, wenn er etwa unter Druck geschlossen wurde. Der Bestatter darf Sie nicht bedrängen oder unter Zeitnot setzen. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich Gedanken zu machen und Angebote zu vergleichen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. 

Auch wenn ein Bestattervertrag zustande gekommen ist, können Sie diesen widerrufen. In Deutschland gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses greift auch, falls Sie einen Bestatter engagiert haben und von der Geschäftsbeziehung zurücktreten möchten.  

Ein Trauerfall liegt vor und Sie haben den Bestatter nicht selbst beauftragt: Bestatter Wechseln möglich? 

Ein Mann im Anzug auf dem Weg zu einer Beerdigung

 

Wenn nicht der Bestattungspflichtige, sondern eine andere Person oder Einrichtung den Bestatter beauftragt haben, ist unserer Meinung nach, kein gültiger Bestattervertrag zustande gekommen. Sie können sich also in der Regel einen anderen Bestatter suchen.  

Gleichwohl ist ein Gespräch mit dem bisherigen Bestattungsunternehmen notwendig und sinnvoll. Es hat vielleicht bereits einige Dienste wie die Überführung der Leiche übernommen. Dann müssen Sie die Leistungen für gewöhnlich bezahlen.  

Meistens ist es überhaupt kein Problem, dass ein anderer Bestatter engagiert wird, denn der bisherige Leichenbestatter weiß, dass er keinen Auftrag für die Beisetzung mit dem Angehörigen hat.  

Sollte sich dennoch eine Unstimmigkeit ergeben, ist ebenfalls das Gespräch zu suchen. Beide Parteien legen dabei ihren Standpunkt dar. Ein seriöser Bestatter wird Sie nicht zu einer Zusammenarbeit zwingen.  

Unzufrieden mit dem Service rund um die Beerdigung? Wie können Sie einen neuen Bestatter organiseren? 

Jemand zeigt einen Daumen nach unten

 

Gehen wir in diesem Fall davon aus, dass Sie selbst als Bestattungspflichtiger einen Bestatter beauftragt haben. Es ist also ein gültiger Bestattervertrag entstanden. Im Laufe der Zeit, stellen Sie fest, dass Sie mit verschiedenen Details unzufrieden sind. Deshalb möchten Sie gerne ein anderes Unternehmen für die Beerdigung engagieren.  

Zunächst einmal ist es besser, wenn eine solche Situation für alle Beteiligten vermieden wird. Das funktioniert, indem vor der Beauftragung möglichst alle Details ausführlich geklärt werden: 

  • Vorgehen 
  • Einzel- und Endpreise 
  • Leistungen 
  • Produktauswahl  

Falls es Ihre psychische Verfassung zulässt, sollten Sie sich nie direkt für den erstbesten Bestatter entscheiden. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten und vergleichen Sie verschiedene Anbieter. Wie Sie einen seriösen Bestatter finden, haben wir bereits in einem anderen Beitrag zusammengefasst.  

Denken Sie gerade beim Preisvergleich daran, auch die enthaltenen Leistungen zu berücksichtigen. Denn wenn ein Angebot wesentlich günstiger ist, kann das auch daran liegen, dass bei den Details wie Sarg, Urne oder Grabschmuck von einem Bestatter eine geringere Qualität gewählt wurde. So lassen sich Angebote nicht sinnvoll vergleichen.  

Angenommen, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Sie sind mit dem beauftragten Bestatter unzufrieden. Dann führt der erste Weg zu dem engagierten Bestattungsunternehmen. Sprechen Sie mit dem Vertragspartner über Ihre Kritikpunkte. Vielleicht lässt sich die Unzufriedenheit direkt aus dem Weg schaffen und Sie brauchen sich nicht weiter mit dem Thema zu belasten. Sicherlich befinden Sie sich ohnehin gerade in einer schwierigen Situation aufgrund des Todesfalls in der Familie.  

Falls sich die Wogen nicht glätten lassen, diskutieren Sie einen Ausstieg aus dem Geschäftsverhältnis sowie die damit verbundenen Konditionen. Der Bestatter ist wahrscheinlich an einer möglichst guten Lösung interessiert. Dennoch will er natürlich für die bereits erbrachten Leistungen bezahlt werden. Welche Kosten zu entrichten sind, ist individuell verschieden. Falls Sie kurz vor der Beerdigung aus dem Bestattervertrag aussteigen wollen, wurden vermutlich bereits viele Leistungen erbracht und diese müssen in der Regel bezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Sie zahlungspflichtig sind, hängt immer vom Einzelfall ab.  

Unsere Sterbebilder von meine Kartenmanufaktur. Collage aus Beispielen für Sterbebilder

Bestatter wechseln bei unzureichendem Angebot 

Einer der häufigsten Fälle, in denen Angehörige den Bestatter wechseln, liegt vor, wenn das Unternehmen den Bestattungsauftrag nicht erfüllen kann.  

Beispiel: Familie B. engagiert die Bestattungsfirma Trauer mit der Beerdigung von Oma Theresa. Am nächsten Tag wird ein letzter Wille der Oma entdeckt. Darin steht klar geschrieben, dass sie sich eine Seebestattung wünscht. Der engagierte Bestatter bietet diese Form allerdings nicht an.  

In dem oben genannten Beispiel ist das Angebot des Bestatters unzureichend. Sprechen Sie mit dem engagierten Unternehmen. Auch in diesem Szenario ist im ersten Schritt ein gültiger Bestattervertrag entstanden. Die bereits erbrachten Dienstleistungen müssen bezahlt werden. Es ist wichtig, dass sich die Hinterbliebenen und der Bestatter gütlich einigen. Ein Wechsel sollte anschließend aber problemlos möglich sein.  

Kostenfrage: Bestatter wechseln, wenn er zu teuer ist? 

Jemand zahlt im Todesfall viel Geld, in Bar

 

Wenn Sie einen Bestattervertrag geschlossen haben, bei dem die Kosten ersichtlich waren, dann wird es schwierig. Sie können nicht so ohne Weiteres den Bestatter wechseln, wenn er sich an die getroffenen Vereinbarungen hält.  

Es sei denn, es handelt sich um einen Bestattervertrag, den Sie beispielsweise online geschlossen haben. Dann ist in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tage vorgegeben. Hat der Bestatter in dieser Zeit allerdings die Leistungen bereits erbracht, wird es herausfordernd.  

Sollten die tatsächlichen Kosten dagegen die Vereinbarungen im Vertrag überschreiten, sieht die Sachlage unserer Meinung nach anders aus. In diesem Fall müssten Sie aus dem Bestattervertrag herauskommen oder nur den vereinbarten Preis bezahlen. Auch hier gilt wieder, dass der erste Weg zum Bestatter selbst führt. Ein Gespräch kann häufig Unstimmigkeiten und Missverständnisse aus dem Weg räumen.  

Sollte sich die Situation nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen lassen, steht es Ihnen frei, einen Rechtsbeistand einzuschalten.  

Gibt es Bestatter, die Hoheit über eine Region haben? 

Manches Mal kommt das Missverständnis auf, dass ein Bestatter exklusiv für eine Region zuständig sei. Ein Pflichtgebiet für Bestatter gibt es allerdings in Deutschland nicht. Sie können Ihren Partner für die Beisetzung frei wählen. Natürlich sollte es ein Unternehmen sein, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Aber ansonsten sind Sie in Ihrer Auswahl frei.  

Beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung ersetzt. Er wurde von unserer Redaktion erstellt und ausführlich recherchiert. Dennoch sind wir keine Juristen, weshalb wir für die Inhalte unserer Seiten und den darauf basierenden Entscheidungen keinerlei Haftung übernehmen. 

Zusammenfassung: Wichtige Punkte zum Bestatter Wechseln

Wenn Sie Ihren Bestatter wechseln möchten, bedenken Sie die folgenden Punkte:

  • Bestattervertrag prüfen: Bevor Sie den Bestattungsdienstleister wechseln, klären Sie, ob bereits ein verbindlicher Vertrag besteht. Ein Beratungsgespräch allein begründet noch kein Übereinkommen. Bereits erbrachte Leistungen, wie etwa die Überführung des Leichnams, müssen möglicherweise bezahlt werden. Bei Unzufriedenheit möglichst schnell um diesen Punkt kümmern. 
  • Gesetzliches Widerrufsrecht: Sie können den Bestattervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, insbesondere bei online geschlossenen Varianten. Beachten Sie dabei den genauen Ablauf der Widerrufsfrist.
  • Leistungen bezahlen: Erbrachte Leistungen, wie etwa die Bereitstellung des Sargs oder der Transport des Verstorbenen nach dem Tod, müssen auch bei einem Wechsel des Bestattungsdienstleisters bezahlt werden.
  • Unzufriedenheit besprechen: Vor einem Wechsel sollten Sie ein Gespräch mit dem aktuellen Bestattungsinstitut führen, um Missverständnisse zu klären und unnötige Kosten zu vermeiden. Auch die Hinterbliebenen sollten frühzeitig einbezogen werden, um die Wünsche des Verstorbenen im Sinne der Bestattungsvorsorge zu respektieren.
  • Bestattungsvorsorge planen: Eine vorausschauende Bestattungsplanung in den Lebzeiten kann zukünftige Probleme bei der Auswahl des Bestatters vermeiden.
  • Kein regionales Monopol: In Deutschland gibt es keine exklusiven Bestatter für bestimmte Regionen – Sie können den Anbieter frei wählen.
  • Sterbegeldversicherung prüfen: Prüfen Sie, ob eine Sterbegeld-Versicherung abgeschlossen wurde, um mögliche finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen zu reduzieren.
  • Wechsel bei unzureichendem Angebot: Wenn der Bestattungsdienstleister die gewünschten Leistungen, wie bestimmte Bestattungsarten (z.B. Feuerbestattung), nicht anbietet, ist ein Wechsel möglich. Passen die Vorstellungen des Bestatters nicht zu Ihren oder den des Verstorbenen, sollten Sie rechtzeitig den Dienstleister wechseln.
  • Grab – Gestaltung und Wünsche: Falls besondere Wünsche zur Grabgestaltung oder das Begräbnis bestehen, ist es wichtig, diese frühzeitig zu klären und den Dienstleister entsprechend zu informieren. Dann kann er alles organisieren.

So können Sie unkompliziert und unproblematisch Ihren Bestatter wechseln.

FAQ Bestatter wechseln

Kann ich eine Beerdigung für den Verstorbenen ohne Bestatter organisieren?

In Deutschland ist es grundsätzlich erforderlich, einen Bestattungsdienstleister für die Überführung und Vorbereitung des Verstorbenen zu beauftragen. Die eigentliche Beerdigung oder Trauerfeier kann jedoch in Absprache mit dem Friedhof ohne ein Bestattungsinstitut organisiert werden. Bestimmte Bestattungsarten wie die Feuerbestattung setzen jedoch die Einbindung eines Bestattungsdienstleisters voraus.

Ein Bestattungsdienstleister wurde von jemand anderem beauftragt – was tun?

Wenn das Bestattungsinstitut von einer anderen Person oder Einrichtung angestellt wurde, haben die Angehörigen das Recht, die Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls den Dienstleister zu wechseln. Es ist wichtig, den bestehenden Bestattervertrag zu prüfen, um zu klären, ob bereits erbrachte Leistungen bezahlt werden müssen. Aber das Bestatter Wechseln ist in den meisten Fällen möglich. 

Liegt überhaupt ein verbindlicher Vertrag mit dem Bestattungsdienstleister vor?

Ein verbindlicher Bestattervertrag mit einem Bestattungsinstitut entsteht in der Regel erst, wenn die Angehörigen das Unternehmen offiziell beauftragen. Sollte es nur ein Beratungsgespräch oder eine Beauftragung zur Überführung gegeben haben, besteht möglicherweise keine langfristige rechtliche Verpflichtung. Ist das der Fall, können Sie unkompliziert und unbüroktatisch Ihren Bestatter wechseln.

 Kostenfrage: Bestatter wechseln, wenn es zu teuer ist?

Wenn der Bestatter unerwartet höhere Kosten berechnet als ursprünglich vereinbart, kann die Geschäftsbeziehung infrage gestellt werden. Bevor ein Wechsel erfolgt, sollten die bereits erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Kosten geprüft werden. Ein Gespräch mit dem Bestattungsdienstleister kann helfen, Missverständnisse zu klären und unnötige Kosten zu vermeiden. Generell gilt: bei unerwarteten Kosten, oder falls kein Vertragsverhältnis besteht, können Sie den Bestatter wechseln.

Gibt es Bestattungsdienstleister, die Hoheitsrechte über eine Region haben?

In Deutschland gibt es keine Bestattungsdienstleister, die exklusive Rechte in bestimmten Regionen haben. Angehörige können frei wählen, welcher Bestatter sie für die Beerdigung möchten, solange das Institut die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Wenn Sie Ihren Bestatter wechseln möchten, ist dies also möglich.

Rechtshinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Obwohl die Inhalte sorgfältig recherchiert wurden, übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Im Falle konkreter rechtlicher Fragen oder bei Unsicherheiten empfehlen wir, sich an einen qualifizierten Juristen oder eine entsprechende Fachstelle zu wenden.

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