Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner stirbt, stürzt das den verbleibenden Partner nicht nur in eine große emotionale Krise. Oftmals kommt es auch zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Denn in Ehen und eingetragenen Partnerschaften tragen oft beide zum Einkommen bei. Fällt ein Mensch aufgrund eines Todesfalls weg, muss der andere die gesamten Kosten allein tragen. Glücklicherweise gibt es in Deutschland seitens des Staates eine Unterstützung – die Witwer- oder Witwenrente.
Was ist die Witwen- oder Witwerrente?
Die Witwen- oder Witwerrente ist eine staatliche Leistung. Sie wird auch als Hinterbliebenenrente bezeichnet. Dahinter verbirgt sich eine regelmäßige Zahlung an die hinterbliebenen Lebens- sowie Ehepartner von Verstorbenen. Das Geld soll vor Existenzschwierigkeiten schützen, wenn der Partner stirbt.
Die genauen Vorschriften sind gesetzlich geregelt. Die Informationen dazu stehen im Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI). Dort regelt § 46 alle wichtigen Bereiche der Witwenrente und Witwerrente.
Da sich Gesetzestexte meistens nur mit Mühe entziffern lassen, fasst dieser Beitrag alle notwendigen Fakten einfach verständlich zusammen.
Haben nur Frauen Anspruch auf Witwenrente?
Oftmals verwendet man den Begriff Witwenrente, obwohl es sich grundsätzlich um eine Rente für alle Hinterbliebenen handelt. Dabei spielt das Geschlecht keine Rolle. Somit haben auch Männer einen Anspruch auf die Zahlung.
Warum sich dennoch in der breiten Bevölkerung der Name Witwenrente anstatt Hinterbliebenenrente durchgesetzt hat, zeigt ein Blick auf die Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Die nachfolgenden Zahlen stammen aus dem Bericht des Jahres 2021:
- Witwenrente: 4.513.513 Bezugspersonen
- Witwerrente: 721.989 Bezugspersonen
Es bekommen also rund sechsmal mehr Frauen die Hinterbliebenenversorgung als Männer. Das ist keiner Diskriminierung geschuldet, sondern der Tatsache, dass Frauen im Durchschnitt rund 4 Jahre länger leben als Männer und zudem meistens die Jüngeren in der Beziehung sind.
Auch die Beträge der Witwen- oder Witwerrente unterscheiden sich enorm. Während Frauen im Durchschnitt rund 700 EUR erhielten, beziehen die Männer nur etwa 376 EUR. Die Ursache sind die unterschiedlich hohen Einkommen von Frauen und Männer sowie die Erziehungszeit, die Mütter in ihre Kinder investieren. Die Rente von Frauen ist dadurch geringer, was sich schlussendlich auch auf die Witwerrente auswirkt.
Zudem ist es so, dass die Behörden unter Umständen das Einkommen zur Hinterbliebenenrente anrechnen. Falls die Betroffenen viel verdienen, wird ihnen Geld abgezogen. Bei Männern ist es in 85 % der Fälle so, dass ihr Einkommen die Witwerrente schmälert.
Welche Arten von Rente für Witwer und Witwen gibt es?
Tatsächlich existiert nicht nur eine Witwenrente. Die ersten 3 Monate sind konkret geregelt. Danach unterscheidet man, ob nur ein kleiner oder ein größerer Anteil der letzten Rente des Verstorbenen ausgeschüttet wird.
Zunächst teilen wir die Witwenbezüge folgende Begriffe ein:
- Sterbevierteljahr
- Kleine Witwenrente
- Große Witwenrente
Sterbevierteljahr
Die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners wird seine volle Rente an den verbliebenen Ehe- oder Lebenspartner ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, was der Empfänger verdient.
Falls die Hinterbliebenen wegen der vielen Ausgaben einen Vorschuss benötigen, können Sie diesen im Zeitraum von 30 Tagen nach dem Todesfall beantragen. Als Voraussetzung muss der Verstorbene bereits Rente bezogen haben.
Das notwendige Formular liegt in den Filialen der Deutschen Post aus. Alternativ können Sie auch die Änderungsanzeige herunterladen und ausfüllen. Zum Antrag muss die Sterbeurkunde eingereicht werden.
Kleine Witwenrente
Wer Anspruch auf die kleine Witwenrente hat, der bekommt 25 % der Rente des Lebenspartners. Voraussetzungen dafür sind:
- Der Antragsteller ist Lebens- oder Ehepartner eines Verstorbenen, der rentenversichert war.
- Der Antragsteller ist jünger als 47 Jahre (Stand 2024).
- Sie sind nicht erwerbsgemindert oder erziehen ein Kind.
Falls Sie Anspruch auf die kleine Witwenrente haben, erhalten Sie diese nur für maximal zwei Jahre nach dem Todesfall.
AUSNAHME: Möglicherweise fallen Sie unter das alte Recht, dann haben Sie unter Umständen lebenslang Anspruch auf die kleine Witwen- oder Witwerrente. Zum alten Recht werden Sie gezählt, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.
Große Witwenrente
Falls Sie die große Witwenrente bekommen, erhalten Sie 55 % der Rente, auf die Ihr verstorbener Partner an seinem Todestag Anspruch gehabt hätte.
Rechenbeispiel: Hätte der Partner zum Beispiel am Sterbetag Anspruch auf 1000 EUR Rente gehabt, dann haben Sie ein Recht auf 55 Prozent davon. Das entspricht einer monatlichen Witwenpension von 550 EUR.
Sie haben Anspruch auf die große Witwenrente, wenn:
- Sie älter als 47 Jahre sind.
- Sie haben grundsätzlich Anspruch (siehe nächster Abschnitt)
Falls Sie jünger sind, dann könnten Sie trotzdem für die große Hinterbliebenenrente infrage kommen, falls:
- Sie erwerbsgemindert sind ODER
- Ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das minderjährig ist.
Sollte Ihr Nachwuchs oder der Sprössling des verstorbenen Partners körperlich, geistig oder seelisch behindert sein und nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können, wird die große Witwenrente normalerweise auch bezahlt, nachdem das Kind volljährig ist.
AUSNAHMEN: Falls der Partner vor dem 1. Januar 2029 stirbt, haben Hinterbliebene bereits ab 46 Jahren Anspruch auf die große Witwenrente. Sollten Sie unter das alte Recht fallen, stehen Ihnen 60 % anstatt 55 % zu. Zum alten Recht werden Sie gezählt, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.
Wer hat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente?
Es müssen verschiedene Punkte erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung besteht. Dazu gehören:
- Sie müssen mit dem Verstorbenen bis zu dessen Tod verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gewesen sein.
- Die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft dauert mindestens 1 Jahr lang.
- Der Verstorbene muss die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt haben.
- Sie sind nicht wieder verheiratet.
Es gibt AUSNAHMEN:
- Falls der Ehe- oder Lebenspartner zum Beispiel bei einem Unfall um das Leben kommt, wird die Witwenrente normalerweise auch ausgezahlt, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft kürzer als ein Jahr war.
- Sollte der Ehepartner durch einen Arbeitsunfall sterben, muss die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt sein, um Anspruch auf Witwenbezüge zu haben.
- Sie haben außerdem einen Anspruch, falls der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat, obwohl er die Mindestversicherungsdauer nicht erfüllte.
Was oftmals fälschlich angenommen wird, ist, dass die Dauer der Ehe für die Berechnung der Rente ausschlaggebend ist. Dabei spielt es keine Rolle für Höhe die Witwenrente, wie lange verheiratet Sie waren.
Anspruch von Geschiedenen
Unter Umständen hinterlässt der Verstorbene mehrere Personen, die einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben. Das gilt zum Beispiel, wenn der Mensch zu Lebzeiten geschieden war und erneut geheiratet hat. Wenn die erste Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und der geschiedene Ehegatte unverheiratet geblieben ist, besteht für den geschiedenen Partner oftmals ein Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. In diesen Fällen wird der Betrag anteilig auf die Dauer der jeweiligen Ehen aufgeteilt.
Durch Scheidungen kann es sein, dass eine Person Ansprüche auf mehrere Witwen-Renten hat. Allerdings wird in diesem Fall nur die höhere Rente ausgezahlt, der Anspruch aus der anderen Ehe entfällt.
Rechenbeispiel:
- Frau A. hat 450 EUR Rentenanspruch aus erster Ehe.
- Frau A. hat zudem 520 EUR Rentenanspruch aus zweiter Ehe.
In diesem Fall wird keine Witwenrente für die erste Ehe gezahlt, wie die Rente aus der zweiten Ehe höher ist. Frau A. bekommt nur 520 EUR Witwenbezüge.
Ab wann bekomme ich Witwenrente?
Ab welchem Zeitpunkt die Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob der Verstorbene bereits Rente bezogen hat oder nicht.
- Verstorbener Ehepartner oder Lebenspartner waren bereits Rentner: Witwenrente frühestens ab dem Monat nach dem Sterbemonat.
- Verstorbener Ehepartner oder Lebenspartner waren noch kein Rentner: Witwen- oder Witwerrente kann bereits ab dem Todestag ausgezahlt werden.
Denken Sie daran, dass diese Rente nicht automatisch ausgezahlt wird. Es muss ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte rechtzeitig ausgefüllt und eingereicht werden.
Auf diese Fristen müssen Sie bei der Hinterbliebenenrente achten
Wenn Ihr Lebens- oder Ehepartner verstorben ist, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Den dafür notwendigen Antrag sollten Sie innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Todestag einreichen. Denn so erhalten Sie die gesamte Hinterbliebenenrente, die Ihnen zusteht.
Wenn der Antrag erst nach dem 12. Kalendermonat nach dem Todestag eingeht, wird die Rente trotzdem ab dem Antragsmonat bezahlt. Aber die verstrichenen Monate werden nicht rückwirkend vergütet.
Wie beantrage ich Witwenrente?
Für den ersten Schritt reicht es aus, wenn Sie den bereits erwähnten Vorschuss beantragen. Allerdings ist es damit nicht getan. Die genaue Höhe der Witwenpension muss vom Rentenversicherungsträger kalkuliert werden. Dafür werden viele Informationen benötigt.
Insgesamt müssen Sie einen 19-seitigen Antrag ausfüllen. Es fällt vielen Menschen schwer, das Formular zu vervollständigen. Glücklicherweise gibt es Hilfe! Die Beratungsstellen der Rentenversicherungen stehen mit Rat und Tat bereit.
Sie finden die nächste Beratungsstelle schnell und unverbindlich auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Dort tragen Sie einfach nur die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und geben den Umkreis an. Anschließend können Sie direkt mit der passenden Stelle einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Zusätzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung den Service einer Beratung per Telefon an. Wählen Sie dazu die Nummer 0800/1000 4800. Das Gespräch ist kostenlos. Allerdings hängen Sie dort eventuell etwas länger in der Warteschleife.
Welche Faktoren (wie Einkommen) werden bei der Hinterbliebenenrente einberechnet?
Es existieren verschiedene Faktoren, die Ihre Witwen- oder Witwerrente beeinflussen. Dazu gehören unter anderem das Einkommen sowie Abschläge.
Einkommensfaktor bei der Rente
Wer viel verdient, der kann bei der Hinterbliebenenrente ein Nachsehen haben. Es kann sein, dass Ihnen durch das hohe Gehalt die Zahlung durch die Deutsche Rentenversicherung gekürzt wird. Die konkrete Berechnung ist relativ kompliziert. Am besten lassen Sie sich individuell vom Rentenversicherungsträger beraten.
Zum 1. Juli 2024 traten in Deutschland Änderungen bei der Witwen- und Witwerrente in Kraft, die insbesondere die Einkommensanrechnung betreffen. Im Folgenden finden Sie eine aktualisierte Darstellung der relevanten Punkte:
Im Groben kann die Berechnung in die folgenden 3 Schritte eingeteilt werden
-
Berechnung des Nettoeinkommens:
Dazu wird vom Brutto-Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit einfach pauschal 40 % abgezogen. Ist der Witwer oder die Witwe selbst bereits Rentenempfänger, werden von der monatlichen Rentensumme 14 % abgezogen, um auf das Nettoeinkommen zu schließen. Auch andere Einkommensarten werden angerechnet. -
Abzug des Freibetrags:
Es gibt einen Freibetrag, der auf das Nettoeinkommen angerechnet wird. Wie hoch dieser ist, hängt immer vom aktuellen Rentenwert ab. Steigen die Renten, erhöht sich dadurch automatisch der Freibetrag. Bei der Hinterbliebenenversorgung wird immer das 26,4-Fache des derzeit gültigen Rentenwertes genommen. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt dieser Freibetrag bundeseinheitlich 1.038,05 EUR, basierend auf einer Rentenwerterhöhung um 4,57 %. Falls die Witwe oder der Witwer ein Kind mit einem gesetzlichen Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 220,19 EUR pro Kind. -
Kürzung der Rente:
Ist das Nettoeinkommen höher als der Freibetrag, wird die Differenz herangezogen. Davon rechnet man 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente an.
Rechenbeispiel:
Witwer Heinz arbeitet noch und verdient jeden Monat 1.800 EUR brutto. Seine Hinterbliebenenrente beträgt ohne Einkommensabschlag 500 EUR. Wir müssen prüfen, ob das Einkommen des Witwers über dem Freibetrag liegt oder nicht.
Dazu benötigen wir das Nettoeinkommen. Es werden pauschal 40 % von 1.800 EUR abgezogen. Das sind 720 EUR. Das Nettoeinkommen beträgt also 1.080 EUR. Seit dem 1. Juli 2024 liegt der Freibetrag bundesweit einheitlich bei 1.038,05 EUR. Das Einkommen des Witwers ist um 41,95 EUR über dem Freibetrag (1.080 EUR – 1.038,05 EUR). Die Witwenrente wird um 40 % von 41,95 EUR gekürzt. Das sind 16,78 EUR, die von 500 EUR abgezogen werden. Der Witwer erhält also 483,22 EUR Hinterbliebenenrente.
Abschlag bei der Witwenrente
Ob Sie die volle Hinterbliebenenversorgung bekommen oder ein Abschlag abgezogen wird, hängt vom Alter des Verstorbenen ab. Im Jahr 2024 muss ein Ehe- oder Lebenspartner vor seinem Tod mindestens 65 Jahre alt geworden sein, damit die volle Witwenrente bezahlt wird. Die Altersgrenze bleibt bei 65 Jahren und verändert sich ab 2025 nicht mehr.
Stirbt ein Ehepartner vor der Altersgrenze von 65 Jahren, setzen die Behörden einen Abschlag von 0,3 % für jeden Monat an, den der Mensch vor dem abschlagsfreien Rentenalter aus dem Leben scheidet.
Rechenbeispiel: Im Januar 2024 verstirbt Bert K. im Alter von 60 Jahren und 10 Monaten. Eine abschlagsfreie Rente wird erst mit 65 Jahren ausgezahlt. Davon ist Bert K. weit entfernt. Genauer gesagt fehlen ihm noch 49 Monate. Multipliziert man 49 mit 0,3 %, dann wären das 14,7 %, die von der Witwenrente abgezogen würden.
Allerdings gibt es eine Deckelung von 10,8 %. Höher fällt der Rentenabschlag nie aus. Somit wird der Witwe von Bert K. eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt, die um 10,8 % gekürzt ist.
Wie lange wird Witwenrente bezahlt?
Die kleine Witwenrente wird nach neuem Recht für einen Zeitraum von 24 Monaten gezahlt. Die große Witwenrente hingegen wird grundsätzlich lebenslang ausgezahlt, es sei denn, der hinterbliebene Partner heiratet erneut. In diesem Fall endet der Anspruch auf die Witwenbezüge. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Rentenabfindung als „Starthilfe“ für die neue Ehe beantragt werden. Sollte die neue Ehe später enden oder der neue Partner versterben, kann die ursprüngliche Witwenrente unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben.
Rentenabfindung bei erneuter Ehe/Lebenspartnerschaft
Manche Menschen verzichten bewusst nach dem Verlust eines Partners auf eine erneute Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft. Das liegt zum einen am Schmerz durch den Todesfall, zum anderen aber auch daran, dass die Witwenrente wegfällt, wenn wieder eine feste Verbindung eingegangen wird.
Damit die finanzielle Komponente keine Ehe verhindert, gibt es die Möglichkeit einer Abfindung der Witwenrente, falls Sie eine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
Diese Zahlung müssen Sie allerdings beantragen. Es gibt dafür kein spezielles Formular. Ein formloses Schreiben mit der Angabe der Versicherungsnummer des verstorbenen Partners sowie der Urkunde über die neue Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft genügt.
Wie hoch die Abfindung ist, hängt davon ab, wie viel Witwenrente Sie in den vergangenen 12 Monaten erhalten haben (die ersten drei Monate, das sogenannte Sterbevierteljahr, werden dabei nicht mitgezählt). Vom Durchschnitt der restlichen Monate erhalten Sie das 24-Fache. Die Rentenabfindung ist steuerfrei.
Rechenbeispiel:
Witwe Bolte bekommt die große Witwenrente. Ihr Mann verstarb im November 2020. Seit Dezember 2020 wurden Witwenbezüge ausgeschüttet. Im April 2022 heiratet Witwe Bolte ihren neuen Partner. Damit wird die Witwenrente zum 30.4.2022 eingestellt. Berechnung der Ausgleichszahlung werden die letzten 12 Monate vor der Hochzeit genommen. Zwischen Mai 2021 und April 2022 erhielt die Witwe monatlich durchschnittlich 520 EUR Hinterbliebenenrente. Bei dieser Summe ist die Einkommensanrechnung bereits erfolgt. Der Anteil für die Kranken- und Pflegeversicherung ist aber bislang nicht abgezogen.
Der Betrag wird mit 24 multipliziert. 520 EUR x 24 = 12.480. Witwe Bolte erhält also einmal 12.480 EUR Rentenabfindung, wenn sie wieder heiratet. Danach erfolgt keine Zahlung der Witwenrente mehr.
AUSNAHME: Falls Sie eine Erziehungsrente oder eine Rente nach dem vorletzten Partner erhalten, entfällt die Abfindungszahlung.
Wer bekommt einen Kinderzuschlag zusätzlich zur Witwenrente?
Manche Hinterbliebene erhalten mehr Geld als die 25 % oder 55 % der kleinen oder großen Witwenrente. Das ist der Fall, wenn Sie ein Kind bis zum 3. Lebensjahr betreut haben. Dann bekommen Sie zusätzlich zur Witwenrente auch den Kinderzuschlag.
- Sie erhalten diesen Zuschlag erst nach dem Sterbevierteljahr.
- Es gibt den Kinderzuschlag sowohl bei der kleinen als auch bei der großen Witwenrente.
- Die Höhe unterscheidet sich nach Rentenart und Anzahl der Kinder und ist seit dem 1. Juli 2024 bundeseinheitlich festgelegt:
Rentenart | Erstes Kind | Je weiteres Kind |
---|---|---|
Große Witwenrente | 75,00 EUR | 37,50 EUR |
Kleine Witwenrente | 34,00 EUR | 17,00 EUR |
Achtung: Der Kinderzuschlag wird nur bei Witwenrenten gezahlt, die dem neuen Recht zugeordnet werden. Wer vor dem 1. Januar 2002 verheiratet war, bekommt diesen Zuschlag nicht. Dafür beträgt die große Witwenrente in diesen Fällen ohnehin 60 % statt 55 % der Rente des Verstorbenen.
FAQ Witwenrente
Können Geschiedene Witwen- bzw. Witwerrente erhalten?
Bekommt die erste Frau auch Witwenrente? Ja, die geschiedene Frau kann unter bestimmten Bedingungen Witwenbezüge erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass der verstorbene Ex-Partner zum Zeitpunkt des Todes gesetzlich rentenversichert war und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.
Witwenrente: Wie lange verheiratet gewesen sein, um Anspruch auf Witwenrente zu haben?
Um Anspruch auf die Witwenrente zu haben, müssen Ehepartner in Deutschland mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein. Dies gilt sowohl für die große als auch für die kleine Witwenrente. Wird diese Mindestdauer nicht erfüllt, kann eine Ausnahme nur bei einem Unfalltod gemacht werden.
Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Witwen- oder Witwerrenten?
Für den Bezug von Witwen- oder Witwerrenten in Deutschland muss der verstorbene Partner in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Zudem muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden haben.
Wann endet die Witwen- oder Witwerrente?
Die Witwen- oder Witwerrente in Deutschland endet, wenn der Empfänger stirbt, eine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Sie kann auch enden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Bei einer Wiederheirat besteht unter Umständen Anspruch auf eine Abfindung.
Wird eigenes Einkommen auf Witwengeld angerechnet?
Ja, das eigene Einkommen wird auf das Witwengeld angerechnet. Wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt, wird das Witwengeld entsprechend gekürzt. Der genaue Betrag des Freibetrags hängt dabei vom aktuellen Rentenwert und vom Alter des Hinterbliebenen ab.
Was ist die Betriebsrente Witwenrente?
Die Betriebsrente Witwenrente ist eine Zusatzrente, die von einem Unternehmen im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den Witwen- oder Witwergatten gezahlt wird. Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und ergänzt die gesetzliche Witwenrente. Die Höhe und die genauen Bedingungen der Betriebsrente Witwenrente hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Altersversorgung des Unternehmens ab.
Beamte: Witwenrenten – Anspruch für Hinterbliebene von Beamten oder nicht?
Ja, Hinterbliebene von Beamten haben Anspruch auf das sogenannte Witwen- oder Witwergeld, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre im Dienst war und die Ehe mindestens ein Jahr bestand. Dieser Anspruch gilt für Witwen und Witwer von Verbeamteten auf Lebenszeit sowie von Ruhestandsbeamten. Das Witwengeld orientiert sich an der Höhe des Ruhegehalts (Pension), das der Verstorbene bezogen hätte.
Bekommt die erste Frau auch Witwenrente?
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wenn wir uns die Frage „Bekommt die erste Frau auch Witwenrente?“ stellen. Wenn die erste Heirat vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und die erste Frau unverheiratet geblieben ist, kann sie – selbst wenn der Verstorbene erneut geheiratet hat – Anspruch auf Witwenbezüge haben. In diesem Fall wird die Rente anteilig nach der Dauer der jeweiligen Ehen aufgeteilt.
Betriebsrente: Witwenrente davon beeinflusst?
Eine betriebliche Rente kann den Anspruch auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente mindern. Je nach Höhe der Betriebsrente und der gesetzlichen Rente kann es zu einer Anrechnung kommen, da bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Deshalb sollten Hinterbliebene immer prüfen, wie sich eine zusätzliche betriebliche Rente auf ihre Gesamtversorgung auswirkt.
Welche Voraussetzungen müssen für die Hinterbliebenenrente erfüllt sein?
Eine wichtige Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Verstorbenen. Zudem muss der Ehepartner bis zum Zeitpunkt des Todes mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, und die Hinterbliebenen müssen das 45. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, sie haben Kinder oder sind erwerbsgemindert.
Was ist die Beamten Witwenrente?
Die Beamten Witwenrente ist eine spezielle Hinterbliebenenrente, die an den Witwen- oder Witwergatten von Verbeamteten ausgezahlt wird. Sie dient als finanzielle Unterstützung nach dem Tod des Beamten und richtet sich nach den spezifischen Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes. Sie fällt in der Regel höher aus als die gesetzliche Witwenrente, da sie auf der Besoldung des Verstorbenen basiert und eine prozentuale Berechnung enthält.
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