Ihr Vermögen können Sie nicht nur mit einem Testament verteilen. Alternativ gibt es auch Erbverträge. Bevor Sie Ihren Nachlass regeln, sollten Sie sich die verschiedenen Optionen genau ansehen. Ein Erbvertrag kann eine vielversprechende Möglichkeit sein, allerdings bringt er auch einige Nachteile mit sich. Die wichtigsten Informationen zum Erbvertrag liefert Ihnen dieser Beitrag.
Was ist ein Erbvertrag?
Der Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen. Ähnlich wie ein Testament wird dabei der letzte Wille des Erblassers bindend festgehalten. Allerdings handelt es sich um einen Vertrag, dem alle Vertragsparteien gegenüber verpflichtet sind. Jeder muss seinen Anteil zur Erfüllung beitragen.
Häufig ist der Erbvertrag an einen Ehevertrag geknüpft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist er im § 1941 geregelt. Dort steht:
- (1) Der Erblasser kann durch den Vertrag einen Erben einsetzen, Vermächtnisse und Auflagen anordnen sowie das anzuwendende Erbrecht wählen (Erbvertrag).
- (2) Als Erbe (Vertragserbe) oder als Vermächtnisnehmer kann sowohl der andere Vertragschließende als ein Dritter bedacht werden.
Ein Erbvertrag muss schriftlich abgeschlossen und in Anwesenheit aller Vertragsparteien notariell beurkundet werden. Der Erblasser ist verpflichtet, den Vertrag persönlich abzuschließen. Er kann dazu keinen Vertreter schicken. Auch ein Betreuer darf diese Aufgabe nicht übernehmen. Denn die Vertragsparteien müssen testierfähig sowie geschäftsfähig sein.
Der Erbkontrakt wird oft an bestimmte Auflagen geknüpft. Zum Beispiel kann der Erblasser häusliche Pflege bis zum Tod fordern. Im Gegenzug bekommt der Erbe aus der Vereinbarung die zugesicherten Leistungen.
Genauso wie ein Testament wird der Erbvertrag auch von einem Nachlassgericht eröffnet, für den Fall, dass der Erblasser verstorben ist.
Wie macht man ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag besitzt eine starke Bindungswirkung. Das heißt, sie kommen nicht so schnell wieder aus dem Vertrag heraus, auch wenn Sie das wünschen. Deshalb sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob Sie einen solchen Kontrakt abschließen oder nicht.
Falls Sie sich für eine Nachlassregelung durch einen Erbvertrag entschließen, dann holen Sie sich bitte unbedingt einen Fachanwalt für Erbrecht mit ins Boot, der den Erbfall prüft. Er kann die rechtliche Beratung zur Gestaltung und Auslegung des Kontrakts übernehmen. Er hilft bei der Durchsetzung von Erbansprüchen, prüft die gesetzliche Erbfolge und kann Streitigkeiten unter den Erben schlichten. Lassen Sie sich ausführlich beraten, bevor Sie eine solche Erb-Vereinbarung erstellen und unterschreiben.
Welche Inhalte genau in einer solchen Erb-Vereinbarung geregelt werden, ist individuell unterschiedlich. Allerdings steht es dem Erblasser zu, das Erbe an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Nur wenn der Erbe seinen Teil erfüllt, bekommt er den Nachlass aus dem Erbvertrag. Ein solcher kommt nur dann zustande, wenn mindestens eine bindende Verfügung besteht.
Bei einer bindenden Verfügung handelt es sich beispielsweise um:
- ein Vermächtnis
- eine Auflage
- eine Entscheidung über die Erbeinsetzung
Sie haben die Möglichkeit, sich ein Rücktrittsrecht in dem Kontrakt einzuräumen. Diese Option sollte unbedingt bedacht und unter Umständen berücksichtigt werden.
Für wen ist ein solcher Vertrag sinnvoll?
In vielen Fällen ist ein notarielles Testament eine bessere Wahl als ein Erbvertrag. Es lässt Ihnen mehr Spielraum bei der Gestaltung. Außerdem können Sie es jederzeit wieder ändern, ohne dass der Erbe zustimmen muss. Beachten Sie, dass das Testament handschriftlich verfasst werden muss.
Bei einem Erbvertrag ist das normalerweise nicht so leicht möglich. Dennoch nutzen ihn manche Menschen. Er kann sich in folgenden Konstellationen als sinnvoll erweisen:
- Unverheiratete Paare: Sie können sich nur durch einen Erbvertrag rechtlich bindend als gegenseitige Erben einsetzen. Alternativen wie das Berliner Testament steht ihnen nicht zu, weil sie als solche Gemeinschaft keinen Trauschein vorweisen können.
- Pflichtteilverzicht: Falls ein gesetzlicher Erbe auf seinen Pflichtteil verzichten soll, kann eine Erb-Vereinbarung abgeschlossen werden. Darin erhält der Verzichtende den entsprechenden Nachlass, wenn er seinen Pflichtteil ausschlägt. Diese Regelung wird vor allem bei Unternehmern gemacht. Durch die Inanspruchnahme des Pflichtteils könnte ansonsten unter Umständen die Zukunft der Firma gefährdet werden.
- Gegenleistung für Erbeinsetzung: Falls Sie einem Erblasser oder einem inzwischen Verstorbenen gegenüber bereits zu Lebzeiten einen Dienst erweisen oder eine Leistung erbringen, kann er Sie im Gegenzug in einem Erbvertrag zum Erben einsetzen. Dadurch haben Sie einen gesicherten Anspruch auf das Erbe. Der Erblasser kann Sie nicht ohne weiteres aus der Vereinbarung streichen lassen oder den Vertrag ändern. Bei einem Testament könnte er das dagegen schon tun.
Es kann hilfreich sein, sich mit Verwandten über die Regelungen einer Erb-Vereinbarung abzustimmen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Was kostet ein Erbvertrag? Notar, Gericht, Steuern
Bei einem Erbvertrag fallen verschiedene Kosten an. Zum einen muss der Notar für die Beurkundung bezahlt werden. Aber auch das Gericht erhält Geld für die Verwahrung. Ein geringer Betrag fällt noch für die Umsatzsteuer, Papierkosten sowie das Porto an.
Die Kosten für den Notar sind im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) geregelt. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom Geschäftswert der Sache ab.
Beispiel aus der Anlage 2 – Tabelle B GNotKG:
Geschäftswert bis | Gebühr in € (Tabelle B) |
500 € | 15 |
501 – 1.000 € | 19 |
4.001 – 5.000 € | 39 |
9.001 – 10.000 € | 69 |
45.001 – 50.000 € | 155 |
95.001 – 110.000 € | 246 |
500.001 – 550.000 € | 935 |
Es fallen zwar im ersten Moment Kosten für Erbvertrag an, allerdings wird durch das Dokument gleichzeitig später Geld gespart. Denn durch eine solche Vereinbarung entfällt nachher die Pflicht für einen Erbschein. Außerdem lassen sich dadurch für die Erben häufig Gerichtskosten wegen Erbstreitigkeiten einsparen. Wenn der Nachlass sorgfältig geregelt ist, dann gibt es weniger Erbstreitigkeiten.
Wie können Sie einen Erbvertrag wieder ändern?
Sie können den Erbvertrag jederzeit ändern, solange alle Vertragsparteien zustimmen. Weigert sich eine Vertragspartei in die Änderung einzuwilligen, können Sie nichts machen. Der Kontrakt bleibt dann so bestehen, wie er geschlossen wurde.
Wegen der starken Bindung des Erbvertrags sollten Sie sich unbedingt einen Änderungsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht in dem Dokument versichern lassen. Denn niemand weiß, was die Zukunft bringt. Wer sich heute gut versteht, der kann sich morgen bereits spinnefeind sein.
Der Erbvertrag kann unter bestimmten Umständen durch ein Testament unwirksam gemacht werden. Dafür ist es allerdings ebenfalls notwendig, dass alle Vertragsparteien zustimmen. Es reicht nicht aus, diese Zustimmung untereinander zu regeln. Ein Notar muss bestätigen, dass alle Vertragsparteien einverstanden sind, dass das Testament den Erbvertrag unwirksam macht.
Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei der ein Erbvertrag auch ungültig wird, wenn kein Notar beglaubigt. Das ist dann der Fall, wenn Ehepartner gemeinsam ein Ehegattentestament aufsetzen. Falls zuvor eine solche Vereinbarung zwischen den Ehegatten bestand, wird dieser automatisch ungültig.
Kann ein Erbvertrag durch ein Testament aufgehoben werden?
Wir haben bereits gesehen, dass ein Erbvertrag durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament aufgehoben werden kann. Das ist allerdings die einzige Konstellation, in der ein Testament einen Einfluss auf eine solche Vereinbarung nehmen kann.
Falls Sie ansonsten Dinge im Testament regeln, die gegen den Inhalt des Erbvertrags stehen, werden die Regelungen im Testament ungültig.
Beispiel: In einer Erb-Vereinbarung hinterlässt Christa Z. ihrem Sohn Anton Z. die Eigentumswohnung in Düsseldorf. Die Bedingung dafür war, dass der Sohn sie zeitlebens pflegt. Anton Z. hat der Erblasserin diesen Dienst erfüllt. Neben der Vereinbarung hat Christa Z. auch noch in einem handschriftlich verfassten Testament ihren letzten Willen erklärt. Darin vererbt sie Ihrer Tochter die Eigentumswohnung in Düsseldorf sowie das Haus in Köln. Die Regelung aus dem Testament, dass die Tochter die Wohnung in Düsseldorf erbt, wird ungültig. Denn die Bindungswirkung des Erbvertrags ist stärker.
Welche Vor- und Nachteile bietet der Vertrag?
Wir haben bereits mehrere Vor- und Nachteile aus dem Erbvertrag gehört. Fassen wir die einzelnen Punkte übersichtlich zusammen.
Vorteile:
- Die Vereinbarung ist rechtlich stärker bindend als ein handschriftliche erstelltes notarielles Testament.
- Eine einseitige Änderung ist nicht möglich.
- Der Kontrakt kann die Unternehmensfolge gesichert regeln.
- Der Nachlass kann an Voraussetzungen gebunden werden.
- Es handelt sich um eine Alternative zum Berliner Testament für Ehegatten.
- Eine Erb-Vereinbarung dient gerne als Nachlassregelung für unverheiratete Lebenspartner.
- Um an das Erbe zu kommen, reicht die Vereinbarung aus, es braucht keinen Erbschein.
Nachteile:
- Einer Änderung müssen alle Vertragsparteien zustimmen.
- Es fallen Kosten für den Notar und das Gericht und eventuell für einen Anwalt an.
- Falls die Vertragsparteien einer Änderung zustimmen, muss erneut der Notar engagiert werden.
Wie ist das Verhältnis von Erbvertrag und Pflichtteil?
Nahe Verwandte, primär die eigenen Kinder, haben einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Das gilt selbst dann, wenn sie enterbt sind. Falls Sie jetzt daran denken, diesem Fall mit einem Erbvertrag vorzubeugen, dann müssen wir Sie leider enttäuschen. Denn einen Pflichtteil können Sie auch mit einer solchen Vereinbarung nicht umgehen. Notfalls muss aus dem Nachlass des Erbvertrags der Pflichtteilsanspruch bezahlt werden.
Wie können Erben einen solchen Vertrag anfechten? Das Erbrecht gibt Auskunft
Prinzipiell steht es Ihnen zu, einen Erbvertrag anzufechten. Um dabei Erfolg zu haben, muss ein triftiger Anfechtungsgrund vorhanden sein. Dieser liegt vor bei:
- Drohung
- Täuschung
- Irrtum
Wurde der Erblasser bedroht oder getäuscht, kann er den Erbvertrag anfechten. Genauso, wenn er sich beispielsweise über den Inhalt geirrt hat. Die Anfechtung muss notariell beglaubigt werden. Die Anfechtung muss innerhalb von einer Frist von einem Jahr passieren, nachdem der Anfechtungsgrund bekannt geworden ist. Falls der Erblasser dann nicht mehr geschäftsfähig sein sollte und einen Betreuer hat, darf dieser den Erbvertrag ebenfalls für seinen Schützling anfechten. Das geht allerdings nur, wenn das Betreuungsgericht zustimmt.
Rechtshinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig von unserer Redaktion recherchiert. Er ersetzt allerdings keine Rechtsberatung. Das Erbrecht ist eine komplizierte Angelegenheit. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht bei der Festlegung Ihres Nachlasses beraten zu lassen. Für die Inhalte dieses Artikels übernehmen wir keinerlei Haftung.
FAQ: Erbvertrag
Wie kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Erbfolge mit Testament helfen?
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann zu Lebzeiten die rechtliche Beratung zur Gestaltung und Auslegung eines Erbfalls mit Testament übernehmen. Er kann den Erbfall die Rechtslage prüfen, bei der Durchsetzung von Erbansprüchen nach Eintritt des Todes helfen, über gesetzliche Erbfolge aufklären und Streitigkeiten unter den Erben schlichten und bei der Auslegung von unklaren Testamenten unterstützen.
Kann man einen Erben per Erbvertrag vom Pflichtteil ausschließen?
Nein, einen Erben kann man per Erbvertrag nicht vom Pflichtteil ausschließen. Der Pflichtteil ist gesetzlich verankert und kann nur in bestimmten Ausnahmefällen entzogen werden, zum Beispiel bei schweren Verfehlungen des Erben. Verfügungen des Erblassers können einen Pflichtteil dagegen nicht entziehen.
Was ist ein Erbvertrag und wie unterscheidet er sich von einem Testament beim Notar?
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen über ihre Erbschaft. Im Gegensatz zum Testament, das einseitig und jederzeit änderbar ist, bindet der Erbvertrag alle Vertragspartner und kann nur mit Zustimmung aller geändert oder aufgehoben werden. Genauso wie ein Testament wird der Erbvertrag auch von einem Nachlassgericht eröffnet, für den Fall, dass der Erblasser verstorben ist.
Welche Vorteile bietet ein Erbvertrag gegenüber einem Testament?
Ein Erbvertrag bietet mehr Sicherheit und Verbindlichkeit als ein Testament. Er kann nicht einseitig geändert oder widerrufen werden, was für klare Verhältnisse sorgt. Zudem kann man darin auch Pflichtteilsverzichte und Erbverzichte festhalten, was bei einem Testament nicht möglich ist.
Welche Regelungen können in einem Erbvertrag getroffen werden?
In einem Erbvertrag können verschiedene Regelungen getroffen werden. Dazu gehören die Festlegung des Erben, die Verteilung des Vermögens, Auflagen für den Erben, die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sowie Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen.
Was passiert, wenn man einen Erbvertrag ändern oder widerrufen möchte? Ist eine notarielle Beurkundung notwendig?
Eine Änderung oder ein Widerruf eines Erbvertrags ist grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien möglich. Bei einem Widerruf muss zudem eine notarielle Beurkundung erfolgen. In bestimmten Fällen wie einer Scheidung, kann der Erbvertrag einseitig widerrufen werden.
Rechtshinweis:
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