Eine Hochzeit abzusagen, ist ein kaum ertragbarer Schritt. Kein Paar, das sich ursprünglich zu einer Heirat entschlossen hat, geht leichtfertig mit einer Absage um. Doch es gibt triftige Gründe, die eine Trauung hinfällig machen. Manches Mal muss der Termin aber auch nur verschoben werden. Wir erinnern uns alle noch an die Corona-Zeit. Aufgrund von Lockdowns konnten damals viele Hochzeiten nicht oder nur in einem sehr intimen Kreis stattfinden. Doch unabhängig davon, weshalb eine Trauung nicht abgehalten werden kann, ist es wichtig, die Hochzeit richtig abzusagen. Denn ansonsten können unangenehme Folgen entstehen.
Gründe, um eine Hochzeitseinladung abzusagen
Vielleicht bereitet Ihnen die Hochzeit bereits seit einiger Zeit Bauchschmerzen oder eine überraschende Wendung ist passiert. Wenn Sie überlegen, ob die Hochzeit wirklich nicht stattfinden soll, dann werfen Sie doch einen Blick auf die häufigsten Gründe, warum Eheschließungen storniert werden.
Trennung
Einer der schlimmsten und gleichzeitig eindeutigsten Gründe für eine Hochzeitsabsage, ist eine Trennung.
Krankheit
Wenn die Braut oder der Bräutigam krank werden, kann die Hochzeit nicht stattfinden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine längere und schwerwiegende Krankheit oder um einen kurzfristigen Magen-Darm-Infekt handelt. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht trauen lassen kann, der muss die Hochzeit absagen.
Todesfall in der Familie
Wenn vor der Hochzeit ein enges Familienmitglied stirbt, dann steht meistens weder dem Brautpaar noch den Angehörigen der Sinn nach einer Hochzeitszeremonie. Außerdem wirkt ein Fest kurz nach einem Todesfall häufig pietätlos. Dennoch muss die Entscheidung dem Brautpaar überlassen bleiben, ob es kurz nach einer Beisetzung den Bund der Ehe eingeht oder nicht.
Finanzielle Probleme
Falls es Schwierigkeiten mit der Finanzierung der Feier gibt, muss das Fest ebenfalls abgesagt oder verändert werden. Vielleicht wird dann nur noch im kleinen Kreis gefeiert und es müssen nur Teile der Planung storniert werden.
Schwangerschaft
Einer der wenigen erfreulichen Gründe, eine Hochzeit abzusagen, ist eine Schwangerschaft. Zwar ist es heute moralisch gesehen kein Problem mehr, wenn die Braut bereits vor der Eheschließung ein Kind erwartet, dennoch möchten viele Frauen nicht hochschwanger heiraten. Die werdenden Mütter träumen davon, bei der eigenen Vermählung anzustoßen, sich wohlzufühlen und in ein bestimmtes Traumkleid zu passen. Wenn Ihnen der Gedanke, schwanger zu heiraten, Sorge bereitet, dann ist es vielleicht sinnvoll, die Zeremonie zu verschieben oder erst einmal abzusagen.
Es können auch andere Gründe den Ausschlag geben, dass das Paar die Hochzeit ganz oder vorläufig absagt. Wichtig ist, dass sich die Braut und der Bräutigam vor dem Schritt ausführlich besprechen und beraten. Die Entscheidung, eine Hochzeit abzusagen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Wenn dann der Entschluss für eine Absage gefallen ist, müssen die nächsten Schritte möglichst schnell in Angriff genommen werden.
Wer wird über die Absage der Hochzeit informiert?
Sie müssen alle, die an der Eheschließung beteiligt sind, über die Absage unterrichten. Haben Sie eine Liste mit allen Dienstleistern und Gästen für die Hochzeit angelegt? Dann stehen Sie dort sämtliche Personen, die informiert werden müssen.
In der Regel betrifft das die folgenden Personen und Hochzeitsdienstleister:
- Gäste
- Standesamt
- Ansprechpartner für kirchliche oder freie Eheschließung
- Restaurant/Location
- Catering
- Hochzeitstorte
- Band, DJ, Moderator, Kirchenchor etc.
- Fotograf
- Stylisten und Visagisten
- Floristen
- Papeterie (Ballonflugkarten, Tischkarten, Speisekarten, etc.)
- Trauzeugen
- Brautjungfern
- Blumenkinder
- Autovermietung
- Brautmodengeschäft
- Juwelier
- Pyrotechnik
- Chauffeur/Kutscher
- Hochzeitsreise/Reisebüro
Die Hochzeitsgäste informieren
Stellen Sie sicher, dass alle Geladenen auch wieder ausgeladen werden. Am besten informieren Sie nahe Angehörige persönlich und zu Beginn. Die Eltern und Geschwister der Eheleute sollen nicht von Außenstehenden von der traurigen Nachricht überrumpelt werden. Wer möchte, der kann alle Gäste telefonisch oder persönlich informieren. Aber es ist auch legitim, den weiter entfernten Verwandten und Bekannten eine schriftliche Notiz zu senden.
Während eine Hochzeitseinladung niemals elektronisch via E-Mail, WhatsApp oder Messenger erfolgen sollte, dürfen Sie die Absage auf diesem Wege verschicken. Es ist für die Hochzeitsgesellschaft verständlich, dass Sie keine Lust haben, eine aufwendige Karte zur Hochzeitsabsage zu gestalten und zu versenden.
Was dagegen durchaus öfter genutzt wird, sind sogenannte Change-the-Date-Karten um eine Hochzeitseinladung zu verschieben. Sollten Sie die Hochzeit nicht absagen, sondern nur verschieben wollen, ist diese Papeterie-Art eine gute Möglichkeit. Die Gäste werden damit über die Stornierung unterrichtet, bekommen aber direkt einen positiven Ausblick. Denn die Eheschließung wird stattfinden, nur nicht zu dem ursprünglich geplanten Datum.
Entscheidend ist, dass wirklich alle Gäste informiert werden. Dazu nutzen Sie am besten die Gästeliste, die Sie auch für den Versand der Einladungen verwendet haben. Fügen Sie dort eine Spalte ein, in der Sie den Versand oder die anderweitige Überbringung der Hochzeitsabsagen notieren. Denken Sie primär daran, diejenigen Gäste frühestmöglich zu informieren, die Hotel- oder Ticketbuchungen zur Teilnahme an der Hochzeit vornehmen müssen. Je früher die Buchungen storniert werden, desto größer ist die Chance auf eine Rückerstattung.
Trauzeugen & Junggesellen-Abschied stornieren
Denken Sie daran, dass möglicherweise auch Aktivitäten und Reservierungen abgesagt werden müssen, mit denen Sie nur indirekt etwas zu tun haben. Das gilt vorwiegend für den Junggesellen- bzw. Junggesellinnen-Abschied. Häufig planen und organisieren die Trauzeugen diesen. Deshalb sollten Sie Ihre Trauzeugen möglichst frühzeitig informieren, dass diese Personen ebenfalls alle notwendigen Stornierungen treffen können.
Termin der Hochzeitsabsage: Standesamt & Kirche
Wenn Ihre Hochzeit nicht wie geplant stattfinden wird, dann müssen Sie dem Zivilstandsamt und gegebenenfalls der Kirche bzw. dem Veranstalter der freien Trauung Bescheid geben.
Zivilstandsamt absagen
Benachrichtigen Sie so schnell wie möglich das Zivilstandsamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben. Die Standesämter raten, spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung abzusagen. Aber steht die Stornierung bereits früher fest, dann unterrichten Sie die Beamten schon eher. Alternativ kann es auch Gründe geben, warum Sie schneller als 14 Tage vorher stornieren müssen. Bei einer plötzlichen und unerwarteten Erkrankung, einem Unfall etc. sagen manche Brautpaare auch erst wenige Stunden vor der Hochzeit ab. Eine extrem kurzfristige Information lässt sich in manchen Fällen nicht verhindern.
Sagen Sie die Hochzeit am besten schriftlich ab. Es ist möglich, mit einem kurzen Schreiben direkt beim Zivilstandsamt vorstellig zu werden. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Absage der Hochzeit eingegangen ist.
Sie können die Hochzeit auch per E-Mail stornieren. Stellen Sie sicher, dass Ihre elektronische Post ordnungsgemäß zugestellt wird und nicht im Spam-Ordner ladet. Wie gehen Sie dazu vor? Es genügt ein kurzer Anruf, um sicherzustellen, dass Ihre Nachricht gelesen wird. Auch bei E-Mails sollten Sie auf eine kurze, schriftliche Bestätigung über den Eingang Ihrer Absage bitten.
Bei der Anmeldung der zivilstandesamtlichen Eheschließung mussten Sie eine Gebühr entrichten. Die Kosten können zwischen 50 und 500 EUR betragen. Bei besonderen Örtlichkeiten für die zivilstandesamtliche Eheschließung fallen auch höhere Kosten an. Wenn Sie die Hochzeit stornieren, bekommen Sie die Gebühren normalerweise nicht oder nur in geringem Umfang erstattet. Das liegt daran, dass das Zivilstandsamt bereits tätig geworden ist und diese Mühen entlohnt werden müssen.
Kirche & freie Hochzeit absagen
Falls Sie für Ihre Ehe den weltlichen oder göttlichen Segen eingeplant haben, dann müssen Sie auch die kirchliche bzw. freie Trauung stornieren.
Informieren Sie dazu den zuständigen Geistlichen, Theologen oder das Pfarramt. Auch hier gilt es wieder, sich den Eingang der Absage schriftlich bestätigen zu lassen. Fristen gibt es bei der Absage einer kirchlichen oder freien Trauung nicht. Aber Sie sollten auch hierbei dem zuständigen Ansprechpartner so schnell wie möglich Bescheid geben.
Location und Dienstleistern Bescheid geben
Die Hochzeitsfeier fällt unter die Kategorie der Fixgeschäfte. Das bedeutet, dass die Erbringung der Leistung an eine bestimmte Leistungszeit gebunden ist. Falls Sie Ihre Eheschließung nun stornieren, können die Dienstleister ihre Leistung nicht wie vereinbart erbringen.
Doch was ist die Folge daraus? Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Prüfen Sie die Dokumente in Bezug auf die Stornobedingungen. Manche Hochzeitsdienstleister behalten nur die Anzahlung, wenn die Absage bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Eheschließung erfolgt. Bei anderen Anbietern wird generell eine Rückerstattung ausgeschlossen.
Besteht die Möglichkeit, dass die Vermählung zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, sollte diese Option unbedingt in Betracht gezogen werden. Die Kosten sind bei einer Verschiebung häufig wesentlich geringer als bei einer kompletten Stornierung. Selbst wenn zu einer Datumsänderung nichts Konkretes in den Vereinbarungen steht, haben die Brautpaare eine wesentlich bessere Verhandlungsposition und können unter Umständen Sonderkonditionen herausschlagen.
Welche Kosten entstehen, wenn Sie die Hochzeit stornieren?
Bei der Planung einer Eheschließung schließen Sie Verträge mit verschiedenen Hochzeitsdienstleistern ab. Dabei ist in der Regel direkt eine Anzahlung fällig. Dieses Geld bekommen Sie für gewöhnlich nicht mehr zurück, wenn Sie die Vermählung stornieren.
Teilweise bleibt es allerdings nicht nur bei der Anzahlung, die Sie entrichten müssen. Manche Dienstleister veranschlagen eine Stornogebühr für den Fall, dass Sie die Hochzeit stornieren. Die Höhe wird teilweise gestaffelt. Sie hängt dann davon ab, wie zeitnah Sie im Vorfeld stornieren. Je kürzer die Frist, desto höher fallen die Stornogebühren aus.
Dinge wie das Brautkleid und die Eheringe sind normalerweise vom Umtausch ausgeschlossen. Aber es besteht die Option, dass Sie die Robe verkaufen und die Ringe einschmelzen lassen. Dadurch bleiben Sie nicht auf den kompletten Kosten sitzen.
Zivilstandsamt: Die Anmeldegebühren werden einbehalten. Aufschläge für ein besonderes Hochzeitsdatum, die Heiratsurkunden oder eine spezielle Trau-Location können unter Umständen erstattet werden. Sprechen Sie dazu mit dem zuständigen Zivilstandsamt. Erklären Sie Ihre Situation. Dann werden die Beamten Ihnen die jeweiligen Regelungen mitteilen.
Hochzeitsversicherung: Erstattung, falls Sie die Hochzeit absagen müssen
Die Unkosten, die durch die Absage einer Eheschließung anfallen können, lassen sich durch eine Hochzeitsversicherung abfedern. Diese funktioniert ähnlich wie eine Reiserücktrittsversicherung.
Bei welchen Gründen die Versicherung greift, hängt vom individuellen Produkt ab. Meistens sind Trennungen allerdings nicht versichert, sondern nur folgende Ursachen:
- Schwere und unvorhersehbare Krankheit der Brautleute oder enger Angehöriger
- Unfall der Brautleute oder enger Verwandter, wodurch eine Teilnahme an der Eheschließung entfällt
- Unerwarteter Todesfall von Braut, Bräutigam oder der nahen Familie
- Unerwartete Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen der Braut
- Unerwartete betriebsbedingte Kündigung von Braut oder Bräutigam
- Sachschaden am Eigentum der Brautleute
- Beschädigung der Hochzeitslocation durch Sturm, Hochwasser, Wasserrohrbruch, Blitzeinschlag, Feuer, Explosion oder Ähnlichem.
- Insolvenz eines Hochzeitsdienstleisters
- Überbuchung oder Ausfall eines Hochzeitsdienstleisters
- Verlust oder nicht Zustellung notwendiger Utensilien wie der Ringe, des Kleides etc.
Wenn aus den oben genannten Gründen die Vermählung abgesagt wird, dann erstattet die Hochzeitsversicherung in der Regel die Stornokosten. Ob sich eine solche Versicherung lohnt, muss jedes Paar für sich selbst entscheiden. Das hängt stark von den einzelnen Umständen sowie den Kosten der Hochzeitsfeier ab.
Falls Sie etwa Eltern haben, die bereits sehr betagt sind, steigt das Risiko einer schweren Erkrankung oder sogar eines Todesfalls. Diese und ähnliche Faktoren sollten bei der Entscheidung für oder gegen eine Hochzeitsversicherung einfließen.
Als Gast höflich die Einladung zur Hochzeit absagen
Es besteht nicht nur die Gefahr, dass das Hochzeitspaar die Hochzeit absagen muss, sondern auch, dass Gäste nicht kommen können.
Hochzeit absagen vor der Zusage
Am einfachsten und unkompliziertesten ist die Absage zur Hochzeitseinladung, wenn sie bereits vor der Zusage erfolgt. Manches Mal ist es einem leider nicht möglich, zu einer Hochzeitsfeier von Freunden oder Verwandten zu kommen. Dann wird direkt von Anfang an abgesagt. Drücken Sie dabei auf jeden Fall Ihr Bedauern aus und erklären Sie, warum Sie nicht zur Vermählung kommen können. Die Absage Einladung kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Oftmals steht in den Hochzeitseinladungen eine Frist sowie eine Kontaktadresse, über welche die Zu- oder Absagen eingehen sollten.
Hochzeit absagen nach der Zusage
Doch was geschieht, wenn Sie bereits zugesagt haben, und nun doch nicht zur Hochzeitfeier kommen können? Sobald sich dieser Fall herausstellt, sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Teilnahme an der Hochzeit absagen. Das gilt vordergründig, wenn Sie zum engsten Dunstkreis des Brautpaares gehören oder eine wichtige Rolle auf der Feier spielen. Als nahestehender Freund oder Verwandter sind Sie dem Brautpaar sehr wichtig. Es kann sein, dass die Vermählung möglicherweise ohne Sie überhaupt nicht stattfinden wird. Deshalb ist es essenziell, frühzeitig und offen die Absage zu kommunizieren, dadurch haben die Verlobten ausreichend Gelegenheit, weitere Schritte zu planen.
4 Tipps zum Absagen der Hochzeitseinladung als Gast:
- Halten Sie die Form ein: Wenn Sie eine schriftliche Einladung zur Hochzeit erhalten haben, dann sagen Sie auch per Brief oder Karte ab. Falls Sie bereits zugesagt haben und anschließend widerrufen, sollten Sie das Brautpaar persönlich, telefonisch oder schriftlich informieren. Je kurzfristiger die Absage ist, desto eher empfiehlt sich ein Anruf.
- Erklären Sie den Grund: Natürlich müssen Sie sich für eine Absage nicht rechtfertigen. Dennoch gehört es zum guten Ton, einen Grund für das Nicht-Erscheinen zu kommunizieren. Dazu braucht es keine ausufernde Erklärung, sondern nur eine kurze und höfliche Mitteilung.
- Bleiben Sie bei der Entscheidung: Wenn Sie Ihre Teilnahme einmal abgesagt haben, bleiben Sie anschließend dabei. Auch wenn das Brautpaar traurig ist, ändern Sie nicht immer wieder Ihre Meinung. Dadurch erschweren Sie nur die Hochzeitsplanung.
- Zeigen Sie Ihre Verbundenheit: Selbst, wenn Sie nicht zur Hochzeitsfeier kommen, können Sie sich eine kleine Überraschung für das Brautpaar überlegen. Vielleicht senden Sie eine Videobotschaft oder sorgen für eine andere besondere Aufmerksamkeit auf der Hochzeit. Auf jeden Fall sollten Sie ein paar Worte als Glückwünsche zur Eheschließung überbringen. Dazu senden Sie am besten eine schöne Karte.
Hochzeitsabsagen: Vorlagen für jeden Zweck
Sowohl dem Brautpaar als auch den Hochzeitsgästen fällt es schwer, die Hochzeitsfeier bzw. die Teilnahme daran abzusagen. Deshalb stellen wir Ihnen Vorlagen zu diesem Zweck bereit.
Hochzeit absagen: Standesamt, Kirche und Dienstleistern
Die Absage von Standesamt, Kirche und Hochzeitsdienstleistern sollten Sie sich immer schriftlich bestätigen lassen. Es ist für eine eventuelle Kostenerstattung wichtig, dass Sie die Ämter und Service-Anbieter möglichst frühzeitig informieren. Hier ein paar Muster:
Hochzeit absagen: Hochzeitsgäste
Wenn Sie den Hochzeitsgästen eine Absage senden, dann begründen Sie diesen Schritt kurz. Sie müssen dabei nicht ins Detail gehen. Aber eine kurze Information sorgt dafür, dass keine Gerüchte in Umlauf gebracht werden.
Einladung Absage: Text für den Gast
Falls Sie als Gast nicht zur Hochzeitszeremonie gehen können oder wollen, sagen Sie bitte frühzeitig ab. Wählen Sie die Anrede, die Sie auch im echten Leben nutzen würden. Wenn Sie die Brautleute normalerweise siezen, dann übernehmen Sie diese Gepflogenheit auch in dem Schreiben. Ansonsten dürfen Sie duzen.
Wenn Sie Ihren großen Tag nicht stattfinden lassen können, dann ist das bestimmt kein leichter Schritt. Aber in manchen Fällen ist er einfach notwendig. Wir hoffen, die genannten Tipps und Vorlagen helfen Ihnen weiter.
FAQ: Hochzeit absagen
Nette Absage formulieren: Wie schreibt man eine freundliche Absage auf eine Einladung?
Eine freundliche Absage lässt das Brautpaar wissen, dass man seine Teilnahme sehr bedauert, aber aus persönlichen oder beruflichen Gründen leider nicht dabei sein kann. Wählen Sie höfliche Worte, wie z. B.: „Vielen Dank, dass ihr mich zu eurem besonderen Tag eingeladen habt. Es tut mir sehr leid, dass ich aufgrund beruflicher Verpflichtungen nicht teilnehmen kann. Ich wünsche euch alles Glück der Welt und eine wunderschöne Feier!“ Ein gut formuliertes Schreiben zeigt Wertschätzung und lässt die Gastgeber wissen, dass Sie die Einladung schätzen.
Einladung zur Eheschließung kurzfristig widerrufen?
Falls eine kurzfristige Absage erforderlich ist, informieren Sie das Brautpaar so schnell wie möglich, idealerweise telefonisch, und erklären den Grund höflich und ehrlich. Worte wie: „Ich habe mich so gefreut, dass Ihr mich zu eurer Hochzeitsfeier eingeladen habt, aber aufgrund eines unvorhergesehenen Termins kann ich leider nicht kommen. Ich wünsche euch einen unvergesslichen Tag und freue mich, bald von euch zu hören!“ helfen, Ihre Verbundenheit und das Bedauern auszudrücken.
Hochzeit absagen oder verschieben?
Ob die Hochzeitsfeier nur verschoben oder komplett abgesagt wird, hängt oft von der Situation ab. Bei vorübergehenden Schwierigkeiten, wie gesundheitlichen Problemen oder organisatorischen Hürden, kann es sinnvoll sein, den Termin zu verschieben. In ernsteren Fällen wie einer Trennung oder finanziellen Schwierigkeiten ist eine Absage oft die bessere Wahl. In beiden Fällen ist es wichtig, die Gäste höflich und rechtzeitig zu informieren.
Wie kann ich höflich und ehrlich die Hochzeit absagen, ohne das Brautpaar zu verletzen?
Um das Brautpaar nicht zu verletzen, seien Sie bei Ihrer Absage einfühlsam und höflich. Wählen Sie Worte, die Mitgefühl zeigen, und machen Sie klar, dass Ihre Verpflichtungen oder persönliche Umstände Ihre Teilnahme unmöglich machen. Sie könnten sagen: „Es bricht mir das Herz, dass ich nicht kommen kann, aber leider lässt es mein Terminplan derzeit nicht zu. Ich wünsche euch einen traumhaften Tag und schicke euch alle guten Wünsche!“
Welche Formulierungen sollten Sie bei Absagen von Einladungen vermeiden?
Vermeiden Sie es, allzu vage oder desinteressiert zu klingen, und vermeiden Sie Ausdrücke, die das Bedauern vermissen lassen. Formulierungen wie „Ich schaffe es einfach nicht“ oder „Leider passt es terminlich nicht“ wirken oft unhöflich oder distanziert. Stattdessen ist es wichtig, höfliche Worte zu wählen, die Wertschätzung zeigen und betonen, dass die Absage Ihnen schwerfällt.
Bis wann sollten Einladungen abgesagt werden?
Idealerweise sollte die Absage so früh wie möglich erfolgen, spätestens jedoch zwei Wochen vor der Feier, damit die Gastgeber die Änderungen in der Planung berücksichtigen können. Wenn besondere Umstände eine spätere Absage erzwingen, ist eine telefonische Benachrichtigung höflich und effektiv.
Kurzfristig die Hochzeit absagen?
Falls Sie als Brautpaar Ihre Eheschließung zeitnah stornieren müssen, informieren Sie zuerst die engsten Angehörigen und Trauzeugen, und arbeiten Sie dann die restlichen Gäste und Hochzeitsdienstleister ab. Ein kurzer und höflicher Hinweis per E-Mail oder Nachricht an die Gäste ist akzeptabel. Sie können auch auf eine Muster-Vorlage zurückgreifen, um einfühlsame Worte zu finden: „Leider müssen wir unseren Hochzeitstermin verschieben und bedauern dies zutiefst. Wir danken euch für eure Unterstützung und hoffen, bald Neuigkeiten mitteilen zu können.“
Rechtshinweis: Alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen und Empfehlungen wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Sie dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.
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