Bis zum 1. Februar 1975 war die Namenswahl nach der Hochzeit ein leichtes Thema. Denn bereits seit dem Jahr rund 180 Jahren stand klar fest – wird geheiratet, dann führen die Eheleute im Anschluss den Nachnamen des Mannes als Familiennamen. Doch im Jahr 1975 beschloss die deutsche Regierung eine entscheidende Änderung im Namensrecht. Diese trat ein Jahr später in Kraft. Seither können die Brautpaare wählen, welcher Name geführt wird. Es gibt verschiedene Optionen der Namensänderung nach der Hochzeit, die alle in dem nachfolgenden Beitrag ausführlich erklärt werden.
Geburtsname, Name des Mannes oder Doppelname bei Heirat? Welchen Nachnamen wählen deutsche Paare nach der Hochzeit?
Beinahe 50 Jahre ist die Aktualisierung des deutschen Namensrechts her, doch in der Realität hat sich seit dem preußischen Landrecht von 1794 nicht viel verändert. Dreiviertel der deutschen Eheleute führen nach wie vor den Namen des Mannes nach der Trauung. Der Rest verteilt sich wie folgt:
- 12 % entscheiden sich dafür, den eigenen Namen zu behalten.
- 8 % wählen einen Doppelnamen.
- 6 % nutzen nach der Hochzeit den Namen der Frau.
Die große Mehrheit entschließt sich also auch noch heute für den Namen des Mannes. Doch woran liegt das? Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist dem Phänomen auf der Spur. Sie hat es im Rahmen einer Studie untersucht und vermutet folgende Gründe:
- Bei Kinderwunsch möchten die Ehepartner einen gemeinsamen Familiennamen und keinen Doppelnamen führen.
- Die jahrhundertealte Tradition des Familiennamens des Mannes ist noch stark in der Gesellschaft verankert.
- Trotz der Emanzipation wird es Männern teilweise als Schwäche ausgelegt, wenn die Frau ihren Namen behält oder noch schlimmer, der Mann den Namen der Frau annimmt.
Die Ehepaare haben ihre individuellen Gründe für die Namenswahl. Jedem Menschen muss die Entscheidung selbst überlassen werden. Dennoch ist es lobenswert, dass es in Deutschland eine bunte Vielfalt an Möglichkeiten für eine Namensänderung nach der Hochzeit gibt.
Welche Voraussetzungen für eine Namensänderung nach Hochzeit gibt es?
Wenn das Kind nach der Hochzeit den Namen des anderen Elternteils annehmen möchte, ist das innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung möglich. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit kostet ungefähr 20 EUR. Falls zusätzlich eine neue Geburtsurkunde notwendig ist, entfällt dafür eine Bearbeitungsgebühr. Je nach Behörde und Bundesland werden zwischen 10 und 15 EUR fällig.
Zur Namensänderung des Kindes nach der Heirat sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Ausweis des Kindes
- Eheurkunde oder beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde des Kindes
Angenommen, es sind nicht die gemeinsamen Eltern des Kindes, die heiraten, sondern ein geschiedener Elternteil, ehelicht erneut. Dabei kommt es zu einer Namensänderung. Was geschieht in diesem Fall mit dem Nachnamen des Kindes?
Eine Namensänderung ist auch bei dieser Konstellation möglich. Dafür müssen aber alle Sorgeberechtigten zustimmen.
Beispiel: Sofia, geborene Schmitt, heiratet Thomas Mann. Nach der Eheschließung nimmt sie dessen Nachnamen an. Ab sofort heißt sie also Sofia Mann. Thomas und Sofia bekommen einen gemeinsamen Sohn – Felix Mann. Nach fünf Ehejahren reicht Sofia die Scheidung ein. Sie und ihr Sohn behalten weiterhin den bisherigen Familiennamen. Zwei Jahre später heiratet Sofia erneut. Ihr neuer Partner heißt Christian Brandt. Sofia nimmt den Namen des neuen Gatten an. Sie möchte, dass auch Felix zukünftig Brandt heißt. Damit das funktioniert, muss der Ex-Mann Thomas einwilligen. Das macht er aber nicht. Deshalb ist ein Namenswechsel von Felix nicht möglich.
Übrigens, falls der Nachwuchs älter als 5 Jahre ist, muss auch er zustimmen. Sollten beide Erziehungsberechtigte für einen Namenswechsel sein, das über fünfjährige Kind aber dagegen nicht, dann ist eine Namensänderung des Kindes nach der Heirat nicht möglich.
Was kostet eine Namensänderung nach Hochzeit?
Die reine Namensänderung ist nicht teuer. Die deutschen Standesämter verlangen dafür normalerweise zwischen 20 und 30 EUR.
Dazu kommen allerdings noch die Kosten für die Änderung Ihrer Papiere:
- Personalausweis: Neuausstellung aufgrund von Namenswechsel nach der Hochzeit beantragen kostet 37 EUR (Stand Januar 2021).
- Reisepass: Für Bürger ab dem 24. Lebensjahr kostet ein neuer Reisepass mit 32 Seiten 81 EUR, mit 48 Seiten 103 EUR. Unter 24 Jahren betragen die Gebühren 58,50 EUR bzw. 80,50 EUR.
- Führerschein: Die Neuausstellung eines Führerscheins aufgrund einer Namensänderung kostet zwischen 10 und 30 EUR. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Führerscheinstelle ab.
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: Je nach Bundesland kostet die Änderung zwischen 12 und 20 EUR.
Für die Ausweisdokumente sowie den Führerschein benötigen Sie biometrische Passfotos. Für diese fallen ebenfalls Kosten an.
Insgesamt kostet die Hochzeit Namensänderung also oftmals mehrere hundert Euro. Das Geld sollte aber nun wirklich nicht der Grund sein, warum auf eine gewünschte Namensänderung nach der Hochzeit verzichtet wird.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Namensänderung nach Hochzeit?
Wenn Sie nach der Heirat Ihren Nachnamen ändern wollen, führt Ihr Weg zum Standesamt. Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Einzugsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bitte bringen Sie dabei die folgenden Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
- Meldebescheinigung des Wohnsitzes
Falls keine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde vorliegt, dann legen Sie einfach das Original vor. Der Standesbeamte ist dazu in der Lage, Beglaubigungen vorzunehmen.
Wer bestimmt den Ehenamen?
Die Bestimmungen zum Ehenamen sind in Deutschland im § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden. Im 1. Absatz steht, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen sollen.
Die Eheleute müssen sich also einig werden, welcher Familienname zukünftig geführt wird. Danach können Sie die Änderung mittels einer Erklärung beantragen.
Können Sie die Namensänderung bei Hochzeit auch wieder rückgängig machen?
Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann nicht rückgängig gemacht werden. Haben Sie sich einmal entschieden und den neuen Familiennamen erfolgreich beantragt, dann müssen Sie im Rahmen der Ehe damit leben.
Deshalb ist es auch notwendig, die Entscheidung für einen Familiennamen mit Bedacht zu treffen. Handeln Sie nicht vorschnell, sondern denken gut über Ihre Wahl nach. Sie können verschiedene Faktoren in Ihre Überlegung einfließen lassen, wie:
- Aussprache des Nachnamens: Einfach oder kompliziert?
- Schreibweise: problemlos oder schwierig?
- Häufigkeit: Wie groß ist die Verwechslungsgefahr?
- Harmonie: Wie klingt die Kombination aus Vor- und Nachnamen?
- Bloßstellungsfaktor: Ist der Nachname vielleicht peinlich oder hat eine merkwürdige Bedeutung?
Natürlich spielt auch der eigene Geschmack eine wichtige Rolle. Welcher Name gefällt den Eheleuten besser? Gerade Männer pochen häufig unerbittlich darauf, dass ihr Name weitergeführt wird. Für viele Frauen ist das vollkommen in Ordnung. Andere haben dagegen ein Problem damit. Glücklicherweise besteht die Option, den eigenen Namen zu behalten oder einen Doppelnamen bei Heirat auszuwählen.
Was passiert mit dem Familiennamen, wenn sich das Ehepaar scheiden lässt?
Im Rahmen der Scheidung kann der Familienname gewechselt werden. Dazu existieren verschiedene Optionen:
- Der aktuelle Familienname wird behalten.
- Der aktuelle Familienname wird zwar behalten, aber durch den Geburtsnamen ergänzt. Es ergibt sich ein Doppelname. Die Reihenfolge der Namen dürfen Sie selbst festlegen.
- Sie können nach der Scheidung wieder Ihren Geburtsnamen annehmen. Das gilt allerdings nur, wenn dieser auch in Ihrer Geburtsurkunde vermerkt ist.
- Werden Sie zum zweiten Mal geschieden, dann ist es auch möglich, dass Sie den vorherigen Ehenamen des Ehegatten wieder annehmen, sofern er in der Vorehe von Ihnen geführt wurde.
Falls Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern möchten, dann müssen Sie dazu beim Standesamt ein rechtsgültiges Scheidungsurteil vorlegen. Ansonsten bleibt der aktuelle Familienname automatisch bestehen.
Wenn Sie sich gerade bei den Vorbereitungen für Ihre Hochzeit befinden, interessieren Sie die Beiträge zur Hochzeitsplanung und Sitzordnung auf der Hochzeit bestimmt. Nach der Heirat wird es ausser der Namensänderung noch weitere Umstellungen geben, die ebenfalls von Interesse für Sie sein könnten.
FAQ: Hochzeit Namensänderung
Kann ich allein bestimmen, welchen Ehenamen wir als Paar haben?
Nein, Sie können nicht allein entscheiden, welchen Ehenamen Sie als Paar haben. In Deutschland müssen beide Partner der Namensänderung nach Hochzeit zustimmen und eine gemeinsame Entscheidung treffen, ob sie einen gemeinsamen Ehenamen führen oder ihren Geburtsnamen beibehalten möchten.
Was passiert, wenn einer der Ehepartner bereits einen Doppelnamen besitzt?
In Deutschland darf eine Person grundsätzlich nur einen Doppelnamen bei Heirat führen. Wenn ein Ehepartner bereits einen Doppelnamen besitzt, kann dieser nicht mit dem Nachnamen des anderen Ehegatten zu einem weiteren Doppelnamen kombiniert werden. Der bestehende Doppelname bleibt also unverändert.
Wie lange kann eine Namensänderung nach Hochzeit gemacht werden?
In Deutschland kann der Nachname nach der Hochzeit jederzeit geändert werden, solange die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist oder Zeitraum dafür. Die Namensänderung bei Hochzeit muss jedoch beim Standesamt beantragt und genehmigt werden.
Welchen Nachnamen tragen die Kinder bei Doppelnamen?
Bei Doppelnamen können die Kinder entweder den Nachnamen des Vaters, der Mutter oder einen Doppelnamen tragen. Die Wahl des Namens liegt bei den Eltern. Allerdings gilt in Deutschland die Regel, dass alle Kinder einer Familie denselben Nachnamen tragen müssen.
Welcher Name kann als Ehename werden?
Jeder Name kann als Ehename verwendet werden. In Deutschland ist es üblich, dass Ehepartner einen gemeinsamen Nachnamen tragen. Dies kann entweder der Name eines Partners sein oder ein Doppelname, bestehend aus beiden Namen, getrennt durch einen Bindestrich. Die Entscheidung liegt bei den Ehepartnern.
Rechtshinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung sind. Zwar recherchieren wir unsere Themen intensiv, aber Gesetze können sich immer ändern und individuelle Szenarien sind zu beachten. Deshalb wenden Sie sich bitte zur Beratung immer an einen Rechtsanwalt oder Standesbeamten.
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