Obduktion: Wenn ein Körper obduziert wird – Kosten, Ablauf und Arten der Autopsie

Obduktion, Autopsie, Leiche

0 %

Eine Obduktion wird durchgeführt, wenn bei der Leichenschau durch einen Arzt keine eindeutige Todesursache festgestellt werden konnte. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder auf Wunsch bzw. durch Zustimmung der Angehörigen kann dann eine Autopsie des Verstorbenen erfolgen. Kosten, Ablauf und Arten der Obduktion finden Sie in diesem Beitrag.    

Definition und Synonyme Obduktion: Was versteht man unter Autopsie? 

Schauen wir uns zum Thema Obduktion zunächst einmal den Begriff genauer an.  

Das Wort Obduktion leitet sich vom lateinischen Begriff Obductio ab. Die Übersetzung von obducere lautet: vorführen, hinzuziehen bzw. bedecken. Andere Ausdrücke für Obduktion sind Autopsie (griechisch für eigene Schau) und gerichtliche Sektion.  

Das Wort Sektion stammt vom lateinischen Sectio ab. Unter Section versteht man einen Schnitt oder eine Operation. Eine behördlich angeordnete Sektion nennt man auch Sectio legalis.  

Das Obduzieren erfolgt nach der äußeren Leichenschau, die bei jedem Todesfall durchgeführt werden muss. Bei der Autopsie kommt es zur Leichenöffnung, welche auch als innere Leichenschau bezeichnet wird. Die innere Leichenschau des Leichnams muss von mindestens zwei Ärzten durchgeführt werden. In der Regel wird die innere Leichenschau von einem Sektionsassistenten unterstützt.  

Es werden zwei Arten von Obduktionen unterschieden, die klinische Sektion und die gerichtsmedizinische Obduktion.  

Todesursache: Wann wird eine Obduktion gemacht?  

Eine Obduktion wird in der Regel nur dann durchgeführt, wenn die Todesursache unklar ist. Das kann bei einer Straftat oder einer tödlichen Erkrankung der Fall sein. Je nach Vermutung haben Angehörige, Versicherungen oder die Anklagebehörde ein berechtigtes Interesse daran, dass die Todesursache des Menschen herausgefunden wird. Kliniken oder rechtsmedizinische Institute sind für die Autopsie der Verstorbenen zuständig.  

Unsere Sterbebilder von meine Kartenmanufaktur. Collage aus Beispielen für Sterbebilder

Leichenschau liefert keine eindeutige Todesursache 

Zunächst führt ein Arzt eine Leichenschau am Toten durch. Dabei soll unter anderem die Ursache für den Tod des Verstorbenen identifiziert werden. Kommt der Mediziner zu keinem eindeutigen Ergebnis, wird entweder die Pathologie oder die Polizei hinzugezogen. Liegt der Verdacht eines Tötungsdelikts oder eines Unfalls vor, schalten die Beamten die Staatsanwaltschaft ein. Auf Anordnung dieser kann eine innere Leichenschau erfolgen, wenn dies beispielsweise zur Klärung der Todesursache oder Ermittlung einer Tötungsart dient.  

Unklare Todesumstände: Staatsanwaltschaft entscheidet über Obduktion  

Bei der Vermutung auf eine Straftat oder einen Unfall wird der Tote sichergestellt und in eine Friedhofshalle oder die Rechtsmedizin gebracht: Zunächst muss auf die Ansage der Staatsanwaltschaft gewartet werden.  

Sie teilt mit, ob eine weitere Leichenschau durchgeführt werden soll. Ist dies der Fall, dann nimmt ein Experte eine zusätzliche äußerliche Untersuchung vor. Der Experte ist ein Pathologe oder Forensiker bzw. Rechtsmediziner.  

Wird auch dabei keine eindeutige Todesursache gefunden, entscheidet die staatliche Anwaltschaft erneut. Sie kann jetzt festlegen, ob eine Obduktion angemessen ist oder nicht.   

Eine Autopsie bei einer möglichen Straftat darf nur durchgeführt werden, wenn sie von der Anklagebehörde angeordnet ist. Es ist dann für die Angehörigen unmöglich, die Begutachtung der Leiche zu verhindern. Die Autopsie muss von zwei Ärzten vorgenommen werden.  

Was ist der Unterschied zwischen Leichenschau und Obduktion?  

Der Hauptunterschied zwischen Leichenschau und Obduktion ist, dass eine Leichenschau nur äußerlich vorgenommen wird, während im Rahmen der Obduktion der Körper zusätzlich geöffnet wird. Das hat den Zweck, dass der Arzt noch mehr Details zum Toten erfährt. Er kann sich nicht nur die Körperhöhlen, Haut, Haare und Nägel außen ansehen, sondern auch den inneren Körper untersuchen. Dadurch soll eindeutige Gewissheit über Todesursachen und Todesart erlangt werden.  

Welche Arten gibt es?  

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Obduktion:   

  1. Klinische Obduktion  
  1. Gerichtsmedizinische Obduktion  

Klinische Obduktion  

Eine klinische Obduktion wird gemacht, wenn zwar ein natürlicher Tod vorliegt, aber die genauen Ursachen unklar sind. Der Betroffene war möglicherweise krank, aber es ist nicht sicher, woran er schlussendlich verstorben ist. Es soll also zu einer genauen Feststellung der Todesursachen kommen.  

Der Leichnam wird bei der Autopsie normalerweise von einem Pathologen im Krankenhaus genauer untersucht. Da derjenige, der die sterblichen Überreste klinisch obduziert, ein Pathologe ist, nennt man diese Form der Autopsie auch pathologische Obduktion.  

Es ist notwendig, dass die Angehörigen in die Autopsie einwilligen, außer der Verstorbene hat diesem Fall bereits zu Lebzeiten zugestimmt. Dann muss die Einwilligung zur Autopsie bzw. Sektion allerdings schriftlich vorliegen. Am besten wird sie im Rahmen einer ordentlichen Patientenverfügung vor dem Tod abgegeben.   

Menschen können ihren Leichnam zu Lebzeiten auch der medizinischen Forschung überschreiben. Dann erfolgt die Leichenöffnung nach dem Ableben des Menschen zu Lehrzwecken. Dafür müssen die Verstorbenen im Vorfeld ebenfalls ihre schriftliche Einwilligung zur Autopsie gegeben haben. In diesem Fall können die Hinterbliebenen der Obduktion nicht widersprechen.   

Bei berühmten Persönlichkeiten besteht häufig ein allgemeines Interesse am Leben und dem Tod des Menschen. So wurde etwa die Leiche Karl des Großen 1988 in Aachen exhumiert. Bei der Obduktion wurden die Knochen und ein Säckchen mit mumifiziertem Gewebe untersucht. Man wollte unter anderem Gewissheit über die Umstände des Todes erhalten. Dabei kamen sowohl eine Lungenentzündung als wahrscheinliche Todesursache als auch eine Gichterkrankung zum Vorschein. Körpergröße (1,84 cm) und Ernährungsweise (hauptsächlich Fleisch) des verstorbenen Regenten wurden ebenfalls identifiziert. So haben Autopsien auch die Bedeutung, die Geschichte der Menschheit besser zu verstehen und für Aufklärung zu sorgen.   

Gerichtsmedizinische Obduktion  

Die gerichtsmedizinische Obduktion wird von der staatlichen Anwaltschaft angeordnet, wenn eine ungeklärte Todesursache vorliegt. In diesen Fällen kommt es durch Rechtsmediziner oder Pathologen zur Öffnung der Leichen. Es bedarf keiner Zustimmung der Angehörigen. Sie können der gerichtsmedizinischen Obduktion aber auch nicht widersprechen.   

Was passiert bei einer Obduktion?  

Damit eine Obduktion überhaupt durchgeführt werden kann, müssen zwei Mediziner anwesend sein. Bei der Untersuchung der Leiche arbeiten Ärzte von außen nach innen.   

Häufig unterstützen Sektionsassistenten bei der Autopsie. Sie sind dazu da, bei der Begutachtung des Leichnams hilfreich zur Seite zu stehen. Zu Ihren Aufgaben zählt die Dokumentation der Leichenöffnung, Todesart und Todesursachen. Gleichzeitig sind sie auch eine Hilfe bei der Untersuchung des Verstorbenen und bei der Herstellung von Präparaten.  

Äußere Obduktion  

Die Leiche wird dabei zunächst nur von außen untersucht. Es werden die wichtigsten Daten festgestellt:  

  • Größe  
  • Gewicht  
  • Totenflecken  
  • Ausprägung der Leichenstarre  
  • Ernährungszustand  
  • Auffällige Merkmale wie Narben, Muttermale und Tätowierungen   
  • Zähne und Gebiss  
  • Kleidung und Schmuck  

Innere Obduktion  

Der Rechtsmediziner oder Pathologe öffnet bei einer inneren Obduktion den Körper. Dazu führt er am Torso des Verstorbenen einen Y- oder T-förmigen Schnitt durch. Anschließend legt er die Organe frei, indem er das Brustbein und die Rippen herausnimmt. Er entfernt bei der Autopsie jedes Organ des Leichnams, reinigt es und begutachtet den Zustand. Alle Daten, unter anderem das Gewicht von Herz, Leber, Nieren und Co., werden festgehalten.   

Auch der Schädel wird geöffnet und das Gehirn untersucht. Zumindest ist dies bei der Untersuchung von möglichen Straftaten vorgeschrieben. Laut Strafprozessrecht hat der Rechtsmediziner bei Obduktionen den Bauchraum, die Brust- und Schädelhöhle des Körpers aufzuschneiden.   

Sind alle Einzelheiten befundet, legt der Mediziner die Organe wieder in den Körper. Damit der Leichnam seine natürliche Form zurückerhält, kann ein Auffüllen mit Zellstoff notwendig sein. Die Schnitte werden wieder vernäht. Anschließend wird der Verstorbene gewaschen und für die Beisetzung vorbereitet.   

Die Mediziner verfassen einen ausführlichen Bericht über die Autopsie und deren Ergebnisse. Dieser wird entweder dem Hausarzt oder der Staatsanwaltschaft überreicht. Die Erstellung des Dokuments kann mehrere Wochen dauern. Einsicht können sowohl die Angehörigen als auch die Anklagebehörde erhalten.   

Der Bestatter bekleidet den Toten nach der Autopsie. Angehörige, die eine Verabschiedung am offenen Sarg wünschen, können dies nach einer Autopsie problemlos organisieren. Denn in der Regel bleiben keine sichtbaren Spuren der Untersuchung übrig, welche sich durch Kleidung und Make-up nicht verdecken lassen.  

Wie lange dauert die Untersuchung der Leiche?  

Wie viel Zeit die Autopsie konkret in Anspruch nimmt, hängt stark von dem Zustand der Leiche ab. Für gewöhnlich sind die Untersuchungen nach 2 bis 3 Stunden abgeschlossen. Teilweise kann die Obduktion aber auch bis zu 5 Stunden dauern.   

Wer führt die Untersuchung an der Leiche durch?   

Entweder führt ein Pathologe oder ein Rechtsmediziner die Obduktion durch. Im Volksmund werden die beiden Bezeichnungen oft gleichgesetzt. Allerdings untersucht der Pathologe nur Todesfälle, die durch eine Krankheit verursacht wurden. Der Rechtsmediziner ist bei Gewaltverbrechen, ungeklärten Unfällen etc. verantwortlich.

Fazit: Obduktion oder Autopsie

Die Obduktion dient der Klärung der Todesursache eines Verstorbenen und wird in bestimmten Fällen durchgeführt.

  • Todesfälle werden analysiert, um Krankheiten zu identifizieren.
  • Eine Autopsie erfolgt in der klinischen Pathologie oder der Rechtsmedizin.
  • Nach der Leichenschau des Verstorbenen führt der Arzt die Untersuchung durch.
  • Die innere Inspektion der Leiche erfolgt im rechtsmedizinischen Institut.
  • Statistische Daten über Erkrankungen und Krankheiten werden ermittelt.
  • Laut Gesetz dürfen nur unter bestimmten Bedingungen Obduktionen durchgeführt werden.

Insgesamt bietet die Obduktion wertvolle Einblicke in die Ursachen von Todesfällen und Erkrankungen und spielt sowohl in der klinischen Medizin als auch in der Rechtsmedizin eine wichtige Rolle.

FAQ: Obduktion/Autopsie

Was ist eine klinische Obduktion?

Eine klinische Obduktion ist eine medizinische Begutachtung, die nach dem Tod eines Patienten vollzogen wird. Sie dient dazu, die genaue Todesursache zu ermitteln, Krankheitsverläufe besser zu verstehen oder Diagnose- und Behandlungsverfahren zu verbessern. Wird ein Körper obduziert, handelt es sich dabei um eine spezialisierte Form der Pathologie.

Was kostet eine klinische Obduktion?

Die Kosten für die Obduktion eines Körpers schwanken stark. Er ist abhängig von dem Zustand des Körpers und der Dauer der Untersuchung. Als grobe Bandbreite kann ein Preis zwischen 700 und 2.000 EUR angegeben werden. Dabei übernimmt der Auftraggeber die Kosten der Autopsie. Ordnet das Gericht die Begutachtung an, bezahlt die öffentliche Hand. Möchte ein Arzt, dass obduziert wird, begleicht das Krankenhaus die Rechnung der klinischen Sektion. Haben dagegen die Hinterbliebenen ein Interesse an der Klärung des Todesfalls, müssen sie bezahlen.   

Wann wird eine gerichtliche Obduktion angeordnet?

Eine gerichtliche Obduktion wird angeordnet, wenn ein begründeter Verdacht auf ein Fremdverschulden am Tod einer Person besteht. Dies kann bei unklaren Todesursachen, möglichen Mordfällen, Suiziden oder Unfällen der Fall sein. Die Entscheidung, ob obduziert wird, trifft in der Regel der zuständige Staatsanwalt.

Wie erfolgt die Bestattung nach einer Obduktion?

Nachdem der Körper obduziert wurde, wird er wieder ordnungsgemäß verschlossen und für die Bestattung vorbereitet. Dies kann eine Erdbestattung, Feuerbestattung oder eine andere gewünschte Bestattungsform sein. Die genaue Ausgestaltung der Bestattung hängt von den Wünschen der Hinterbliebenen ab.

Haftungsausschluss:
Alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen und Empfehlungen wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Sie dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.

Favorit
Speichern für später