Wenn ein Mensch verstirbt, wird zunächst ein Arzt gerufen. Er stellt bei der Leichenschau den Tod, die Todesursache sowie den Todeszeitpunkt fest. Kann der Mediziner etwa Fremdeinwirkung als Todesursache bei dem Verstorbenen nicht ausschließen, werden Polizei und Staatsanwaltschaft hinzugezogen. Sie sind für die Sicherstellung der Leiche zuständig. Für die Angehörigen entsteht dadurch meistens eine emotional sehr belastende Situation. Denn die Leiche des Verstorbenen ist erst einmal auf unbestimmte Zeit in der Hand der Behörden.
Die Hinterbliebenen sind im Unklaren darüber, was mit dem Toten im Rahmen der Sicherstellung passiert ist. Während sie die Beisetzung vorbereiten, können sie sich nicht richtig verabschieden, weil der Leichnam zur Obduktion bei der Rechtsmedizin liegt.
Wann kommt es zur Sicherstellung der Leiche (lt. Strafprozessordnung STPO)?
Besteht der Verdacht, dass der Verstorbene nicht eines natürlichen Todes gestorben ist, wird die Leiche beschlagnahmt. Das passiert aufgrund des Gesetzes, genauer gesagt der Strafprozessordnung (STPO). Eine Beschlagnahmung kommt beispielsweise bei einem vermeidlichen Unfall, Mord, Suizid oder anderem plötzlichen Tod vor.
Es kommt der § 87 STPO zum Tragen. Hier der relevante Satz 1: „(1) Die Leichenschau wird von der Staatsanwaltschaft, auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch vom Richter, unter Zuziehung eines Arztes vorgenommen.“
Ist sich der Arzt, der die Leichenschau durchführt, unsicher, wie die genaue Todesursache lautet? Dann ruft er die Polizei. Im Anschluss dürfen weder der tote Körper noch der Ort vom Leichenfund verändert werden.
Es kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Beschlagnahme des Leichnams durch die Polizei kommen.
Je nach Bestattung ist im Vorfeld eine zweite Leichenschau notwendig. So darf keine Bestatter eine Leiche im Krematorium verbrennen, ohne dass der Verstorbene noch einmal von einem Arzt untersucht wird. Falls der Mediziner nach seinen Untersuchungen den Todesfall nicht für eindeutig geklärt hält, wird die Kriminalpolizei ebenfalls hinzugezogen. Die Beamten nehmen eine Sicherung des Leichnams vor und bringen ihn zu Gerichtsmedizinern, die die Todesart mithilfe einer Obduktion klären sollen.
In dem Moment, indem keine eindeutige Ursache des Todesfalls in der Todesbescheinigung eingetragen werden kann, sind die Voraussetzungen für ein Todesermittlungsverfahren gegeben.
Wie lange dauert es, bis die Verstorbenen nach Sicherstellung der Leiche wieder freigegeben wird?
Bestätigt die Pathologie einen natürlichen Tod, erfolgt die Freigabe des Leichnams normalerweise nach 2 bis 5 Tagen. Steht ein tödliches Fremdeinwirken und somit eine Straftat fest, kann die Beschlagnahmung wesentlich länger dauern. Die Mediziner und auch die Polizei wollen jeden noch so kleinen Hinweis festhalten, der zur Aufklärung und dem Auffinden des Täters beiträgt.
Das Verfahren ist für Angehörige nervenaufreibend. Insbesondere, wenn der Verdacht im Raum steht, dass jemand den Verstorbenen umgebracht hat. Er also keines natürlichen Todes gestorben ist.
Obwohl die Familie des Verstorbenen sich oft ebenfalls den Kopf nach den Gründen des Todes zermartert, will sie in der Regel zeitgleich einen würdevollen Abschied ohne großen Verzug.
Die Bestattung der Leichen soll schnellstmöglich passieren. Deshalb warten Angehörige oft sehnsüchtig auf die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft. Leider haben weder die Familie noch der Bestatter einen Einfluss darauf, wie lange das Verfahren und die Ermittlungen andauern. Sie können den Prozess nicht beschleunigen.
Was passiert während der Beschlagnahmung der Leiche mit dem Körper?
Kann der Arzt bei der Leichenschau keine eindeutige Todesursache oder ein mögliches Fremdverschulden als Todesursache feststellen, dann lassen Sie die Leiche so liegen, wie sie beim Auffinden war. Denn jetzt wird direkt die Polizei gerufen.
Die Polizei wird eingeschaltet
Diese kommt an den Fundort des Verstorbenen und stellt die Leiche dort sicher. Außerdem beginnen die Beamten mit der Untersuchung des Ortes, an dem der Verstorbene aufgefunden wurde. Die Polizei sichert dabei mögliche Spuren, die zur Aufklärung des Todesfalls und Suche nach möglichen Tätern dienen.
Der Transport des Toten erfolgt durch ein Bestattungsunternehmen. Entweder bringt der Bestatter den Verstorbenen zu Räumlichkeiten der Pathologie oder des Friedhofs.
Die Rechtsmedizin kommt zum Einsatz
Bevor die Leiche nun weiter untersucht wird, muss auf die Rückmeldung der Justiz gewartet werden. Die Staatsanwaltschaft teilt mit, ob eine weitere Leichenschau vollzogen werden soll oder nicht. Falls die Anordnung einer zusätzlichen Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, kommt der Rechtsmediziner zum Einsatz. Angehörige können in diesen Fällen keinen Einspruch dagegen einlegen.
Zunächst führt der Pathologe eine erneute Leichenschau durch. Wenn er dabei ebenfalls keine Todesursache gesichert feststellen kann, dann ordnet der Staatsanwalt oftmals eine Obduktion der Leichen an. Dazu braucht es die Meinung eines zweiten Arztes. Während für die Leichenschau eine entsprechend ausgebildete Person ausreicht, führen die Obduktion immer zwei Mediziner durch.
Zur Feststellung, ob ein Unfall, Suizid oder Fremdverschulden dem Verstorbenen das Leben gekostet hat, ist bei der Obduktion eine Leichenöffnung notwendig. Diese dient genaueren Untersuchungen der Verstorbenen.
Entdecken die Gerichtsmediziner bei der Leichenöffnung keine Anhaltspunkte auf eine Tat, die ein Strafverfahren auslöst, dann erfolgt zeitnah die Freigabe der Leichen. Die Staatsanwaltschaft hat dabei das letzte Wort. Erst wenn sie der Bestattung zustimmt, darf der Bestatter den Toten wieder abholen.
Die Staatsanwaltschaft ist involviert
Für die Freigabe stellt die Staatsanwaltschaft einen sogenannten Bestattungsschein aus. Dieser wird an die Polizei weitergeleitet. In der Regel sendet die Behörde das Dokument anschließend gemeinsam mit der Anzeige der Kriminalpolizei an das zuständige Standesamt. Dort stellen die Beamten dann die Sterbeurkunde aus.
Wie können die Angehörigen den Prozess beschleunigen?
Familienmitglieder des Verstorbenen können nicht in die Leichenschau oder Obduktion eingreifen. Was sie aber unternehmen können, um den Prozess zu beschleunigen, ist die uneingeschränkte Kooperation.
Die Angehörigen beantworten die Fragen der Polizei idealerweise so ehrlich und zeitnah wie möglich. Selbst wenn es sich um unangenehme Details zur Vergangenheit, zu Tod und Erbkrankheiten etc. handelt, ist Offenheit angebracht. Nur, wenn die Todesursache geklärt ist, wird die Leiche freigegeben.
Kann die Beisetzung während der Sicherstellung erfolgen?
Die Angehörigen können bereits alle wichtigen Vorbereitungen für die Bestattung treffen, selbst wenn beim Tod ein Fremdverschulden noch nicht ausgeschlossen ist. Es ist zwar noch nicht möglich, einen konkreten Termin zu vereinbaren, aber die notwendigen Details können Sie bereits planen.
Vielen Menschen hilft es in ihrer Trauer, wenn sie eine Aufgabe haben. Im Kontext eines Todesfalles gibt es viel zu organisieren. Am besten kontaktieren Sie direkt ein Bestatter. Er steht beratend zur Seite. Die notwendigen Dokumente für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie zur Vorlage bei Banken, Behörden, Versicherungen und Vereinen stellen Sie idealerweise in einer Mappe zusammen. Treffen Sie bereits alle Entscheidungen, die im Kontext mit der Beisetzung zu fällen sind. Dazu gehören unter anderem:
- Art der Bestattung
- Urne, Sarg
- Todesanzeigen, Trauerkarten
- Ablauf der Trauerfeier
- Gästezahl bei der Beisetzung
- Lokalität für den Beerdigungskaffee
Selbst wenn die Leiche noch eingehender untersucht werden muss, können die Angehörigen bereits mit ihrer Trauerarbeit beginnen. Wie das genau aussieht, ist individuell verschieden. Manche Familien veranstalten zunächst eine private Abschiedszeremonie. Andere bauen einen kleinen Altar mit Erinnerungsstücken auf.
Wen der Verlust extrem mitnimmt, der darf bereits in den ersten Tagen nach dem Todesfall Unterstützung bei der Trauerbewältigung in Anspruch nehmen.
Warum werden bei einem Toten die Körperöffnungen verschlossen?
Nach der Obduktion mit Leichenöffnung wird die Leiche wieder so hergestellt, dass er auch für den Zweck der Aufbahrung verwendet werden kann. Die Schnitte werden deshalb wieder vernäht.
Auch sämtliche andere Körperöffnungen werden verschossen. Das hat den Sinn, dass keine Körperflüssigkeiten austreten können.
Wie werden bei Toten die Körperöffnungen verschlossen?
Die Körperöffnungen werden nach dem Ableben mit Watte verschlossen. Der Mund wird nach der Untersuchung mit einer Ligatur zusammengehalten. Dabei verwendet der Bestatter oder der Thanatopraktiker einen Baumwollfaden. Mit diesem fixiert er den Unterkiefer an der Nasenscheidewand. Dadurch verhindert der Thanatoprkatiker, dass der Mund bei den Aufbahrungen bzw. Bestattungen offen steht.
Checkliste: Maßnahmen bei der Sicherstellung eines Leichnams
Die Maßnahmen lassen sich leider nicht in einem Satz zusammenfassen – aber in 10 Aufzählungspunkten:
- Arzt rufen, um die erste Leichenschau durchzuführen und die Ursache des Ablebens festzustellen.
- Polizei einschalten, wenn der Verdacht auf einen unnatürlichen Todesfall besteht.
- Staatsanwaltschaft benachrichtigen, um eine Anordnung zur weiteren Durchführung der Maßnahmen zu erhalten.
- Beschlagnahme der Leiche durch die Polizei durchführen lassen, falls eine Straftat oder Fremdeinwirkung vermutet wird.
- Die Leiche zur Rechtsmedizin transportieren, um eine detaillierte Untersuchung oder Leichenöffnung durchzuführen.
- Ggf. einen Antrag auf weitere Ermittlungen bei einem Gericht einreichen, falls die Todesumstände unklar sind.
- Mit den Angehörigen kommunizieren und sie über den Stand des Verfahrens informieren.
- Die Zuständigkeit der Ermittlungen prüfen, falls der Tod in einem anderen Bundesland eintrat (gemäß StPO).
- Bei Herausgabe der toten Person: Beisetzung organisieren und die Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Herausgabe einholen.
- Rücksprache mit dem Richter halten, um das offizielle Gutachten und die weiteren Ermittlungen zu besprechen.
FAQ: Sicherstellung einer Leiche
Wie lange dauert es, bis die verstorbene Person nach Sicherstellung wieder freigegeben wird?
Die Freigabe des Leichnams erfolgt in der Regel nach 2 bis 5 Tagen, wenn die Ursache des Todes eindeutig geklärt ist. Bei Verdacht auf eine Straftat oder bei unklarer Todesursache kann die Beschlagnahmung jedoch deutlich länger dauern, da umfangreichere Ermittlungen notwendig sind.
Was bedeutet ein unnatürlicher Tod?
Ein unnatürlicher Tod liegt vor, wenn der Verdacht auf Fremdeinwirkung, einen Unfall oder Suizid besteht. In solchen Fällen ist eine zusätzliche Prüfung durch die Rechtsmedizin erforderlich, um die genaue Ursache festzustellen. Der Mediziner darf das Ableben in der Todesbescheinigung nicht als „natürlich“ vermerken, sondern muss die Polizei und die zuständige Anklagebehörde einschalten.
Was geschieht bei der Sicherstellung eines Leichnams?
Bei der Beschlagnahmung einer Leiche aufgrund des Gesetzes wird der Verstorbene sicher gestellt und zur weiteren Prüfung in die Rechtsmedizin gebracht. Dies geschieht unter der Zuständigkeit der Anklagebehörde und kann je nach Fall unterschiedliche Zeiträume in Anspruch nehmen.
Welche Rolle spielt die ärztliche Feststellung des Todes im Todesermittlungsverfahren?
Die ärztliche Feststellung des Todes ist die erste Untersuchung, die ein Mediziner nach einem Todesfall durchführt. Dabei werden das Ableben, die genaue Ursache des Todes und der Todeszeitpunkt festgestellt. Ist der Mediziner unsicher oder besteht Verdacht auf einen unnatürlichen Tod, informiert er die Polizei, und ein Todesermittlungsverfahren wird eingeleitet.
Was ist ein Todesermittlungsverfahren?
Ein Todesermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Ursache des Ablebens nicht eindeutig geklärt ist oder der Verdacht auf einen unnatürlichen Tod besteht. In diesem Verfahren werden Polizei, Staatsanwaltschaft und häufig auch das Gericht sowie Sachverständige hinzugezogen, um die Ursache des Todes genau zu untersuchen.
Wann ist eine Leichenöffnung erforderlich?
Eine Leichenöffnung wird durchgeführt, wenn die genaue Todesursache nicht durch die äußere ärztliche Feststellung geklärt werden kann. Die StPO (Strafprozessordnung) regelt die Durchführung einer Leichenöffnung bei unklaren oder verdächtigen Todesfällen. Die Anordnung dazu erfolgt durch die Anklagebehörde oder einen Richter.
Welche Dokumente werden bei der Sicherstellung eines Leichnams benötigt?
Zu den notwendigen Unterlagen zählen der Totenschein, die Personalausweise und möglicherweise medizinische Gutachten. Diese Schriftstücke sind für die Anordnung einer Leichenöffnung und für die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen der ärztlichen Feststellung und einer Obduktion?
Die ärztliche Feststellung wird direkt nach dem Auffinden des Verstorbenen durch einen Mediziner durchgeführt, um den Tod festzustellen. Eine Leichenöffnung erfolgt tiefergehend, um die genaue Ursache des Ablebens zu klären. Sie wird durch die Anklagebehörde oder das Gericht angeordnet, wenn Zweifel an einem natürlichen Tod bestehen.
Welche Vorschriften gelten für die Sicherstellung einer Leiche?
Die Beschlagnahmung einer Leiche unterliegt den Vorschriften der StPO (Strafprozessordnung). Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt unter der Aufsicht der Polizei und der Anklagebehörde, während die Rechtsmedizin die genaue Ursache des Ablebens klärt. Eine Herausgabe der Leiche erfolgt erst nach Abschluss des Verfahrens und Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft.
Wer entscheidet über die Freigabe einer verstorbenen Person?
Die Entscheidung über die Herausgabe liegt bei der Staatsanwaltschaft. Diese stellt nach Abschluss der Ermittlungen einen Bestattungsschein aus, der für die Beisetzung des Verstorbenen erforderlich ist. Erst nach Ausstellung dieses Dokuments kann die Beisetzung durch den Bestatter erfolgen.
Rechtshinweis: Dieser Artikel dient lediglich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben übernommen. Für konkrete rechtliche Anliegen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine zuständige Behörde.
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